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Rechtsformzusatz bei Werbung angeben?

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsformzusatz bei Werbung angeben? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 06.07.2011, 10:12
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Rechtsformzusatz bei Werbung angeben?

Hallo!

Gem. § 4 GmbHG muss der Rechtsformzusatz beim Firmennamen angegeben werden. Gilt das auch für Werbung? Z.B. auf Plakatte?

So wie ich es verstanden habe, muss der Firmenname im "Rechtsverkehr" angegeben werden (wie §35 GmbHG beim Geschäftsbrief), fällt Werbung auch darunter?

Es irritiert mich nur, dass ich diesen Zusatz noch nie auf einem Plakat gesehen habe, wie kommt das?

Dankbar für jeden Hinweis...
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  #2 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 16:03
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AW: Rechtsformzusatz bei Werbung angeben?

Zitat:
Es irritiert mich nur, dass ich diesen Zusatz noch nie auf einem Plakat gesehen habe, wie kommt das?

Das liegt daran, dass Werbung keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat;
alles was in der Werbung steht, ist halt werbung und kein Rechtsgeschäft bzw. keine verbindliche Willenserklärung.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.07.2011, 17:55
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AW: Rechtsformzusatz bei Werbung angeben?

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Das liegt daran, dass Werbung keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat;
alles was in der Werbung steht, ist halt werbung und kein Rechtsgeschäft bzw. keine verbindliche Willenserklärung.
Und auch keine Geschäftskorrespondenz, wo die Pflichtangaben ebenfalls gemacht werden müssen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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