Dies ist eine Diskussion zu rechtl. Wirksamkeit einer Übertragung von Geschäftsanteilen einer GmbH innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| rechtl. Wirksamkeit einer Übertragung von Geschäftsanteilen einer GmbH mal angenommen in einer GmbH gebe es 3 Gesellschafter. Gesellschafter A hält 30 %, Gesellschafter B 50% und Gesellschafter C 20 % des Stammkapitals. Gesellschafter A möchte nun sämtliche Anteile von C und nur die Hälfte der Anteile von B übernehmen. Die Übertragung soll aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten und ohne Anwesenheit sämtlicher Gesellschafter erfolgen. Im Gesellschaftsvertrag ist geregelt, dass zur Übertragung die Zustimmung der übrigen Gesellschafter erforderlich ist. Ist nun eine Übertragung der Anteile möglich, wenn am ersten Termin nur Gesellschafter A und C die Übertragungs- und Abtretungsvereinbarung beim Notar unterzeichnen und nach Übermittlung zum Handelsregister am zweiten Termin eine Einigung zwischen den verbleibenden Gesellschaftern A und B zustande kommt. In den Abtretungs- und Übertragungsvertrag zwischen A und B wird dann eine Zustimmungserklärung zur Übertragung der Geschäftsanteile von C auf A für den ersten Termin aufgenommen. |
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| AW: rechtl. Wirksamkeit einer Übertragung von Geschäftsanteilen einer GmbH Hallo, ich denke, dass das so ohne Probleme möglich ist. Der Veräußerungsvertrag über die Anteile hat ja nichts direkt mit den anderen Gesellschaftern zu tun, weshalb diese wohl auch nicht benötigt werden. Aber vielleicht muss die Zustimmung notraiell beglaubigt sein? Aber das könnte man ja auch vorher machen. |
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