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Qualifizierte Mehrheiten im Aktienrecht

Dies ist eine Diskussion zu Qualifizierte Mehrheiten im Aktienrecht innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 10.10.2010, 18:49
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Qualifizierte Mehrheiten im Aktienrecht

Servus,
habe hier momentan ein Verständnisproblem bzgl. Hauptversammlungsbeschlüssen, die eine qualifizierte Mehrheit von 3/4 des vertretenen GK erfordern.
Laut einschlägiger Literatur muss neben der 3/4 Kapitalmehrheit grundsätzlich auch einfache Stimmmehrheit von 50%+1 vorliegen.
Das soll jedenfalls nur dann ein Problem sein, wenn die Kapitalbeteiligung ungleich des Stimmrechts ist.
-----------
Beispiel:
AG = 100 Aktien
Aktionär A = 80% des GK, wovon aber 75% stimmrechtlose Vorzugsaktien darstellen, d.h. nur 5 Aktien mit Stimmrecht
Aktionär B = 20% des GK, wovon alle Aktien Stimmrecht gewähren.
----------
Werden die stimmrechtslosen Vorzugsaktien nun bei der Berechnung der 3/4 Kapitalmehrheit mitgerechnet, oder nicht?
Wenn ja, dann hätte A zwar eine 3/4 Kapitalmehrheit, aber keine einfache Stimmmerheit.
Wenn nicht, dann hätte B ja sowohl eine 3/4 Kapitalmehrheit, als auch die einfache Stimmmehrheit.
----------
Wenn zweiteres der Fall wäre und stimmrechtlose Vorzugsaktien auch bei der Kapitalbeteiligungsmehrheit nicht gezählt werden, WELCHE Fälle bleiben dann übrig, in denen jemand zwar 75%+1 Aktie hält, aber gleichzeitig keine einfache Stimmmmehrheit von 50% vorliegt?

Danke
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