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Prokura bei der oHG

Dies ist eine Diskussion zu Prokura bei der oHG innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2005, 11:29
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Prokura bei der oHG

Hallo,

wenn man für die Bearbeitung der Vertretungen bei einer oHG einen Prokuristen bestellt, kann dann die Prokura beschränkt werden? Welche §§ geben dazu Auskunft?

Vielen Dank
Kajol
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  #2 (permalink)  
Alt 14.11.2005, 12:00
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AW: Prokura bei der oHG

Hallo,

Prokura kann im Innenverhaltnis durch Vertrag beschränkt werden.
Diese Beschränkung ist nach außen nicht wirksam.
D.h Prokurist kann über seine Beschränkung handeln, der Vertrag mit der OHG ist zustande
gekommen. Der Schadenersatzanspruch besteht im Innenverhältnis durch die OHG an den Prokuristen.
__________________
Grüße,

Peter


Keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit, keine Haftung!
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  #3 (permalink)  
Alt 16.11.2005, 09:57
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AW: Prokura bei der oHG

hallo, ich liefere noch mal kurz die §§ nach:

Umfang der Prokura: § 49 HGB

Beschränkung des Umfangs: § 50 HGB

MfG

Legal Eagle
__________________
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