Dies ist eine Diskussion zu Persönliche Haftung bei Liquidation einer KG und Verkauf einer GmbH innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| ich habe 2 theoretische Fragen zum Thema Verbindlichkeiten hinsichtlich Liquidation einer KG und Verkauf einer GmbH. Hypothetische Ausgangssituation: Angenommen Herr X wäre Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH und der dazugehörigen KG gewesen. Die KG würde zuerst liquidiert und anschließend die GmbH verkauft werden und Herr X würde daraufhin als GF abberufen werden. Frage 1 Übergang von Verbindlichkeiten: Könnte Herr X bei einer XY GmbH & Co. KG die KG liquidieren, auch wenn noch eine Verbindlichkeit auf die XY GmbH & Co. KG bestehen würde? Oder könnte Herr X die KG ohne Probleme liquidieren und die Verbindlichkeiten würden auf die GmbH übergehen? Frage 2 persönliche Haftung nach Ausscheiden des GF: Sobald Herr X Seine gesamten Geschäftsanteile der GmbH übertragen hätte und als GF abberufen wäre, könnte Herr X dann noch in die persönliche Haftung von einem Gläubiger genommen werden, wenn dieser noch eine offene Forderung gegenüber der verkauften GmbH hätte? Was würde dies bedeuten, wenn ein Mahnbescheid einen Tag vor dem Verkauf kommen würde und 2 Wochen später der Vollstreckungsbescheid gegen Herrn X als Privatperson im Briefkasten landen würde. Könnte Herr X in diesem theoretischen Fall erfolgreich gegen solch einen Bescheid wiedersprechen? Vielleicht hat der ein oder andere Experte eine Meinung zu dem Thema. Es grüßt die MildeBleiche |
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