Dies ist eine Diskussion zu Organisation im Internet - Anmeldung erforderlich? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| es gibt ja die Möglichkeit, wenn man eine Website registriert, neben Name, Adresse, etc. auch eine Organisation anzugeben. Beispiel: http://imageshack.us/f/24/copyrightservices.jpg/ Muss man so eine Organisation anmelden oder könnte Person A dort z.B. "Meine Organisation" hinschreiben bzw. "meineorganisation.de" sofern Person A diese Website besitzt? Danke. |
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| AW: Organisation im Internet - Anmeldung erforderlich? Ich benötige bitte eine schnelle Antwort! Vielen Dank! |
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| AW: Organisation im Internet - Anmeldung erforderlich? Das dürfte vor allem auf die Geschäftsbedingungen des jeweiligen NIC (DeNIC etc.) ankommen, das die Domains verwaltet. Wenn die z.B. für ein Unternehmen einen Nachweis der Vertretungsberechtigung haben wollen, wird es eher schwierig werden, wenn man den nicht erbringen kann. Falls es einem gelingen sollte, eine Domain unter einer falschen Firma anzumelden (Meyer Gmbh, Bahnhofstr. 1, 12345 Strunzhausen), hat man spätestens dann ein unlösbares Problem, wenn es mal Streit um die Domain gibt, und die Meyer GmbH nun rechtlich tätig werden müsste, was sie aber nicht kann, weil es sie ja gar nicht gibt. Das sind so die praktischen Aspekte. Rein rechtlich ist es unzulässig, "falsch zu firmieren", d.h. es ist unzulässig zu behaupten, man habe eine "Firma"*, wenn man diese gar nicht hat und sie ergo auch nicht im Handelsregister eingetragen ist. In so einem Fall kann das zuständige Registergericht den Betreffenden durch ein Ordnungsgeld zur Unterlassung angehalten werden. (§37 HGB) (* "Firma" ist der Name, unter der der Kaufmann seine Handelsgewerbe betreibt; §17 HGB. Das betrifft aber nur Firmen wie GmbH, AG, KG usw. usf.) Medienrechtlich wiederum sind die DeNIC-Einträge etc. bedeutungslos, wenn die Website wie vorgeschrieben ein Impressum besitzt, relevant ist dann der dort genannte medienrechtlich Verantwortliche. Wenn kein medienrechtlich Verantwortlicher greifbar ist, werden Behörden und Justiz aber im Zweifelsfall den Domain-Inhaber als Verantwortlichen für das nehmen, was unter dieser Domain veröffentlicht wird. (Admin-C und Tech-C sind dafür bedeutungslos.) Wettbewerbsrechtlich können, wenn ich richtig erinnere, im Geschäftsverkehr Wettbewerber (Konkurrenten) gegen eine falsche Firmierung vorgehen (mit Abmahnung), wenn die falsche Firmierung einen unlauteren Wettbewerb darstellt. Und das tut sie z.B. dann, wenn sie eine geschäftliche Größe oder Organisationsform behauptet, die gar nicht wirklich gegeben ist.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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