Dies ist eine Diskussion zu Optimale Gesellschaftsform für "Hedgefondsgründung" innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Zunächst wären Fondsmanager(also quasi -Berater) und Kapitalgeber identisch (es geht um mehr als eine Person), später ist aber angedacht, auch externen Kapitalgebern eine Geldanlage zu ermöglichen. Anfangskapital für den "Fonds" ist ein hoher 5-stelliger bis niedriger 6-stelliger Betrag, nach einer gewissen Anlaufphase wird ein niedriger 7-stelliger Betrag als "Anlage" von externen Kapitalgebern erwartet. Wertpapiere werden ausschließlich in den USA gehandelt und das entsprechende Depot befindet sich auch bei einem US-Broker - es ist wichtig dass zumindest kein direkter Abzug von Abgeltungssteuern o.ä. erfolgt (ansonsten ist Steueroptimierung aber erstmal sekundär). Gibt es für diesen Fall eine gute (und nicht zu teure) Struktur unter deutschem Recht (präferiert)? Oder sollten in diesem Fall lieber direkt ausländische Rechtsformen betrachtet werden? Was muss besonders beachtet werden? Vielen Dank schonmal, qu |
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| AW: Optimale Gesellschaftsform für "Hedgefondsgründung" Das ist ja mal was neues. Wenn der Betriebssitz in Deutschland bzw. in der Eu liegt, muss eine europäische Form gewählt werden. Es gibt 2 unterschiedliche Varianten. Einmal die Angloamerikanische LTDs in verschiedenen Ausführungen und die europäische Festlandsysteme. Was es hier in Deutschland gibt findet man in ähnlicher Form in allen anderen Ländern auch. Es gibt grundsätzlich keine teure oder billige Gesellschaftssysteme. Es gibt nur welche, bei denen man bei geringem Umsatz die Steuern etwas vereinfachen kann. Das Hauptproblem sind insofern einzig und alleine die Steuern. Eine Wahl liegt insofern einzig und alleine an folgenden Kriterien: - Soll die Gesellschaft Haftungsbeschränkt sein (auf das Betriebskapital) = Ug, GmbH, Ag - Soll nur ein Teil der Gesellschafter Haftungsbeschränkt sein (auf die Einlage, dafür kaum Mitbestimmungsrecht) = Kg - Sollen die Gesellschaftsanteile frei handelbar sein = Kga.a., Ag - und so weiter und so fort. Man muss also schon Einzelheiten kennen, wenn man das richtige Empfehlen und Beschreiben soll. |
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| AW: Optimale Gesellschaftsform für "Hedgefondsgründung" Hm, also ich denke letztendlich macht man das dann wohl doch am besten in 2 Stufen? 1. solange nur das eigene Geld der Geschäftspartner angelegt wird und es quasi nur um ein "gemeinsames" Depot geht wohl eine einfache GbR (da ist ja keine Haftungsbeschränkung notwendig und es geht nur darum einen sicheren Rahmen für die Aufteilung der Gewinne/Verluste zu haben). 2. Wenn dann (später) externe Geldgeber dazukommen und Geld anlegen wollen eine Investmentsgesellschaft (Luxemburger SICAV o.ä.) die von einer dt. GmbH/AG beraten wird. Wäre das in diesem Fall die beste Alternative oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler bzw. geht es im Schritt 1 ("gemeinsames Depot") irgendwie noch einfacher, ohne überhaupt eine Gesellschaft zu gründen? Danke schonmal! |
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| AW: Optimale Gesellschaftsform für "Hedgefondsgründung" 1. Wenn zwei oder mehrere Leute sich für irgendeinen Zweck zusammenschließen (z. B. Fahrgemeinschaft), dann bilden sie automatisch eine GBR (auch ohne Geschäftsgründung). Unter dem geschriebenen Rahmen, ist eine GBR ohne Probleme möglich, zumal eine GBR seit rund 10 Jahren als voll geschäftsfähig gilt. Es ist nur äußerst wichtig, einen umfassenden Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, um zum Beispiel Haftungsfragen zu klären. 2. Was ist die Frage ? |
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