Dies ist eine Diskussion zu oHG und Grundstückskauf innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| oHG und Grundstückskauf A und B gründen eine wirksam entstandene oHG, die ins Handelsregister eingetragen wird; im Gesellschaftsvertrag wird auf die Frage der Vertretungsberechtigung im Außenverhältnis nicht näher eingegangen. Die Geschäfte laufen so gut, dass die beiden beschließen, zu expandieren. Zu diesem Zweck möchte der Gesellschafter A der oHG ein in seinem Eigentum stehendes Grundstück verkaufen, um darauf eine weitere Produktionsstätte zu errichten. Frage: Ist dies ohne Weiters möglich oder steht § 181 BGB (Insichgeschäft) entgegen? Kommt evtl. eine teleologische Reduktion der Vorschrift in Betracht?
__________________ "Arm ist der Schüler, der seinen Meister nicht übertrifft" |
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| AW: oHG und Grundstückskauf A kann die Gesellschaft nicht wirksam sich selbst gegenüber vertreten, wenn das Verbot der Selbstkontrahierung nicht im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen worden ist. Es muß also ein Gesellschafterbeschluß bzw. die Zustimmung des B her. Besser als ein Verkauf dürfte hier eine Einlage sein. Dazu müssen A und B sich nur über den Grundstückswert einig sein. B müßte dann die Hälfte des Werte an A bezahlen oder eine Geldeinlage in gleicher Höhe in die oHG leisten. Alternativ dazu wäre auch die Nutzungsüberlassung (zum Beispiel Pacht) an die oHG möglich. A bleibt dann zivilrechtlich Eigentümer. Je nach Art des Geschäfts handelt es sich steuerlich dann um notwendiges oder gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen. Bei einer Produktionsstätte spricht mehr für notwendiges Sonderbetriebsvermögen. Vorsicht: vor solchen Entscheidungen sollten Sie immer Rücksprache mit ihrem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt halten. |
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