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oHG und Grundstückskauf

Dies ist eine Diskussion zu oHG und Grundstückskauf innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 29.03.2007, 19:09
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oHG und Grundstückskauf

Sachverhalt:

A und B gründen eine wirksam entstandene oHG, die ins Handelsregister eingetragen wird; im Gesellschaftsvertrag wird auf die Frage der Vertretungsberechtigung im Außenverhältnis nicht näher eingegangen. Die Geschäfte laufen so gut, dass die beiden beschließen, zu expandieren. Zu diesem Zweck möchte der Gesellschafter A der oHG ein in seinem Eigentum stehendes Grundstück verkaufen, um darauf eine weitere Produktionsstätte zu errichten.

Frage:

Ist dies ohne Weiters möglich oder steht § 181 BGB (Insichgeschäft) entgegen? Kommt evtl. eine teleologische Reduktion der Vorschrift in Betracht?
__________________
"Arm ist der Schüler, der seinen Meister nicht übertrifft"
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Alt 29.04.2007, 13:32
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AW: oHG und Grundstückskauf

A kann die Gesellschaft nicht wirksam sich selbst gegenüber vertreten, wenn das Verbot der Selbstkontrahierung nicht im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen worden ist. Es muß also ein Gesellschafterbeschluß bzw. die Zustimmung des B her.
Besser als ein Verkauf dürfte hier eine Einlage sein. Dazu müssen A und B sich nur über den Grundstückswert einig sein. B müßte dann die Hälfte des Werte an A bezahlen oder eine Geldeinlage in gleicher Höhe in die oHG leisten. Alternativ dazu wäre auch die Nutzungsüberlassung (zum Beispiel Pacht) an die oHG möglich. A bleibt dann zivilrechtlich Eigentümer. Je nach Art des Geschäfts handelt es sich steuerlich dann um notwendiges oder gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen. Bei einer Produktionsstätte spricht mehr für notwendiges Sonderbetriebsvermögen.
Vorsicht: vor solchen Entscheidungen sollten Sie immer Rücksprache mit ihrem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt halten.
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