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OHG- Gesamtvertretung + 1 Gesellschafter tritt aus

Dies ist eine Diskussion zu OHG- Gesamtvertretung + 1 Gesellschafter tritt aus innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 17:35
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OHG- Gesamtvertretung + 1 Gesellschafter tritt aus

Ich habe eine Frage, in der Klausur hatten wir folgenden Fall:

A, B, C + D haben eine OHG gegründet. A+B sind allein vertretungsbefugt, C+D haben Gesantvertretung. Dies ist im Handelsregister eingetragen.
Nun scheidet D aus der OHG aus, der Gesellschaftsvertrag bleibt unverändert.
C kauft einen PC von seinem Nachbarn für die OHG.
Nun meine Frage darf er das? Ist er, obwohl D ausgeschieden ist, ebenfalls allein vertretungsbefugt?
§ 125 HGB sagt dazu leider nichts aus und eine anderen Paragraphen haben wir dazu nicht gefunden...

Wir würden uns sehr auf Antworten freuen..
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2011, 10:40
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AW: OHG- Gesamtvertretung + 1 Gesellschafter tritt aus

Mmmhhh, jetzt haben schon so viele geschaut, abe noch keine Antworten...
Liegt das daran, das ich den Fall nicht anschaulich genug erklärt habe, oder habt ihr so auf Anhieb auch keinen Lösungsansatz?
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2011, 11:25
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AW: OHG- Gesamtvertretung + 1 Gesellschafter tritt aus

Hallo,

nein, er darf das nicht. Wenn ihm nur eine Gesamtvertretung mit D eingeräumt wurde, dann bedeutet dass, dass die anderen Gesellschafter nicht gewollt haben, dass er die Gesellschaft allein vertritt. Das Ausscheiden des D ändert nichts daran.

LG

Elleif

Hast du das Handelsrecht gehabt? Ich schreibe auch nächste Woche.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.02.2011, 11:33
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AW: OHG- Gesamtvertretung + 1 Gesellschafter tritt aus

Zitat:
Zitat von Elleif Beitrag anzeigen
Hallo,

nein, er darf das nicht. Wenn ihm nur eine Gesamtvertretung mit D eingeräumt wurde, dann bedeutet dass, dass die anderen Gesellschafter nicht gewollt haben, dass er die Gesellschaft allein vertritt. Das Ausscheiden des D ändert nichts daran.
Aber hast du auch das Gesetz gefunden, wo das steht?

ich habe das in Wirtschaftsrecht gehabt...

Damit bin ich wohl durchgefallen....

Viel Glück bei deiner Klausur!!
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  #5 (permalink)  
Alt 09.02.2011, 13:55
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AW: OHG- Gesamtvertretung + 1 Gesellschafter tritt aus

Das ist blöd, aber ich kann den Fall in meinen Unterlagen nicht finden. Vielleicht taucht er wieder auf, wenn ich mich für die Klausur vorbereiten werde. :-) Ich glaube aber, dass es nicht ausdrücklich im Gesetz steht. Eher muss es im Wege der Auslegung, nach Sinn und Zweck der Rechtsnorm erfolgen.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.02.2011, 22:33
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AW: OHG- Gesamtvertretung + 1 Gesellschafter tritt aus

Hallo,
ich habe einen ähnlichen Fall gefunden (Fundstelle: Gesellschaftsrecht hemmer 10.Auf, Rn.79 ff.).
Zitat:
Aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt sich aber der Parteiwille, dass weder J, noch G alleinvertretungsberechtigt sein sollen, da ansonsten nicht die Einschränkung durch ein gemeinsames Handeln mit dem Prokuristen (es geht in diesem Fall um eine unechte Gesamtvertretung) aufgenommen worden wäre.
Der Vertrag ist daher im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, §157 BGB, dahingehend auszulegen, dass anstelle der dispositiven Einzelvertretung des §125 I HGB (echte) Gesamtvertretung tritt. J konnte die OHG daher nicht allein vertreten.
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gesamtvertretung, gesellschaftsvertrag, ohg

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