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Notarielle Beurkundung eines Musterprotokolls

Dies ist eine Diskussion zu Notarielle Beurkundung eines Musterprotokolls innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.05.2011, 12:53
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Notarielle Beurkundung eines Musterprotokolls

Hallo,

Mal angenommen Person A möchte eine haftungsbeschränkte UG mit einem Gesellschafter mit dem Musterprotokoll gründen.

Wie muss dieser Vorgang dann im Detail ablaufen? Wird das Musterprotokoll bei dem Notar ausgefüllt, oder trägt A das Stammkapital, den Gegenstand, die Geschäftsführer etc. vor der Beurkundung selbst ein, und wenn ja muss das Musterprotokoll handschriftlich ausgefüllt werden und gilt ein Eintragen der Daten am Computer als Veränderung des Musterprotokolls, was mit erhöhten Notarkosten einher gegen würde?

Und wie findet die Eintragung in das Handelsregister und in die IHK statt, was muss A tun?

Danke und Viele Grüße!
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  #2 (permalink)  
Alt 22.05.2011, 15:15
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AW: Notarielle Beurkundung eines Musterprotokolls

Bei der Anmeldung des Gewerbes wird die IHK automatisch
benachrichtigt.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.05.2011, 21:48
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AW: Notarielle Beurkundung eines Musterprotokolls

Danke für die Antwort! Kann mir auch jemand sagen wie die Beurkundung des Musterprotokolls ablaufen würde?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.05.2011, 14:55
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AW: Notarielle Beurkundung eines Musterprotokolls

Der Notar liest die Urkunde vor und erläutert sie, danach unterschreiben Gründer und Notar. Anschließend gibt der Notar die Urkunde zum Vollzug.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 23.05.2011, 15:23
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Zitat:
Zitat von DonCorleone Beitrag anzeigen
Der Notar liest die Urkunde vor und erläutert sie, danach unterschreiben Gründer und Notar. Anschließend gibt der Notar die Urkunde zum Vollzug.
Aber wer trägt die auszufüllenden Daten (Stammkapital, Geschäftsführer, Gegenstand des Unternehmens, ...) in das Musterprotokoll ein, der Notar oder der, der die UG/GmbH gründen will?

Und kann der Gründer das Musterprotokoll in einem Textverarbeitungsprogramm ausfüllen, oder wäre das dann schon eine Satzung, die auf dem Musterprotokoll aufbaut, und keine Gründung mehr mit dem Musterprotokoll?

Vielen Dank für die Antwort.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.05.2011, 22:42
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AW: Notarielle Beurkundung eines Musterprotokolls

Zitat:
Zitat von TS186 Beitrag anzeigen
Aber wer trägt die auszufüllenden Daten (Stammkapital, Geschäftsführer, Gegenstand des Unternehmens, ...) in das Musterprotokoll ein, der Notar oder der, der die UG/GmbH gründen will?
Das ist Sache des Notars.

Das Musterprotokoll darf keine Ergänzung oder Änderung enthalten, sonst fällt eine deutlich höhere Gebühr an.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.05.2011, 22:45
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Das war ja gar nicht die Frage, die Frage war, ob ein Ausfüllen durch den Gründer eine Änderung darstellt oder wie der Vorgang sonst abläuft.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.05.2011, 23:03
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AW: Notarielle Beurkundung eines Musterprotokolls

Zitat:
Zitat von TS186 Beitrag anzeigen
Das war ja gar nicht die Frage...
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  #9 (permalink)  
Alt 26.05.2011, 12:48
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AW: Notarielle Beurkundung eines Musterprotokolls

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
Hm, das ist ja relativ einsilbig hier...

Zitat:
Zitat von ich (1. Versuch)
trägt A das Stammkapital, den Gegenstand, die Geschäftsführer etc. vor der Beurkundung selbst ein, und wenn ja muss das Musterprotokoll handschriftlich ausgefüllt werden und gilt ein Eintragen der Daten am Computer als Veränderung des Musterprotokolls, was mit erhöhten Notarkosten einher gegen würde?
Zitat:
Zitat von ich (2. Versuch)
Und kann der Gründer das Musterprotokoll in einem Textverarbeitungsprogramm ausfüllen, oder wäre das dann schon eine Satzung, die auf dem Musterprotokoll aufbaut, und keine Gründung mehr mit dem Musterprotokoll?
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  #10 (permalink)  
Alt 30.05.2011, 19:20
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AW: Notarielle Beurkundung eines Musterprotokolls

Zitat:
Zitat von TS186 Beitrag anzeigen
Hm, das ist ja relativ einsilbig hier...
Was ist daran
Zitat:
Das ist Sache des Notars.
nicht zu verstehen?

Der Notar erstellt das Musterprotokoll.
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