Dies ist eine Diskussion zu Neugründung Internetdienst innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Neugründung Internetdienst Angenommen jemand beabsichtigt ein Unternehmen zu gründen, in dem er den Dienst der "Vermittlung von Spielgegnern für Computerspiele" anbietet. Die Nutzer dieses Dienstes würden sich auf einen bestimmten Betrag einigen um diesen anschließend unter sich auszuspielen. Das Spiel an sich wird jedoch über die gewöhnliche Software des Herstellers gespielt - das Endergebnis ist jedoch wieder auf der Homepage des Unternehmens zu veröffentlichen, woraufhin die Verteilung des gewetteten Betrages durchgeführt wird. Das Unternehmen würde prozentuell am gewetteten Betrag mitschneiden (ca. 5 - 10%) - ähnlich wie es beim Online-Poker funktioniert. Muss das Unternehmen vom Hersteller der Spielesoftware eine Erlaubnis haben, um diesen Dienst ausüben zu können? Welche Rechtsform wäre für diese Unternehmensform im Hinblick auf die Haftung gegenüber der Nutzer des Dienstes zu empfehlen? Wäre folgende Formulierung rechtlich in Ordnung oder nicht: "Der Verlierer des Spiels kann bis zu 24 Stunden nach Veröffentlichung des Endergebnisses durch den Gewinner Einspruch gegen diese Angaben erheben, woraufhin unter Vorlage von Beweisen (Demos und Screenshots) eine Prüfung des Spiels durch einen Admin durchgeführt wird und das Spiel anschließend als gültig oder ungültig definiert wird." Vielen Dank für eure Hilfe blutr4usch |
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