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Namensrecht

Dies ist eine Diskussion zu Namensrecht innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 22:39
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Namensrecht

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage an euch:
Und zwar ist es rechtlich erlaubt z.b.einen Messe-Namen zu haben der ähnlich heißt wie einen den es schon gibt ?
z.b. TrauDich und TrauDich auch ?

Vielen Dank für eure Hilfe ;0)
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 17:52
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AW: Namensrecht

Nicht erlaubt.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 20:00
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AW: Namensrecht

Zitat:
Zitat von Tourix Beitrag anzeigen
Nicht erlaubt.
und warum nicht ?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 12:05
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AW: Namensrecht

Zitat:
Zitat von Tavros Beitrag anzeigen
ist es rechtlich erlaubt z.b.einen Messe-Namen zu haben der ähnlich heißt wie einen den es schon gibt ?
z.b. TrauDich und TrauDich auch ?
Im Regelfall nicht, weil das die Markenrechte dessen verletzt, der den Namen als erster nutzte.

Auch "zu große Ähnlichkeit" kann eine Markenrechtsverletzung begründen.

Ob und wann das der Fall ist, kann man nur im Einzelfall prüfen, und diese Prüfung überlässt man klugerweise einem erfahrenen Markenrechtsjuristen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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