Dies ist eine Diskussion zu Musikschule - Gbr/OHG innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Ich bin Wirtschaftsingenieurstudent und erstelle in Rahmen einer Wahlvorlesung einen Businessplan für ein fiktives Online-Unternehmen. Vor meiner Frage ein paar Infos über das Unternehmen: Es handelt sich um eine private Online Musikschule (d.h der Musikunterricht wird NUR über Webcam und Mikrofon abgehalten). Die Musikschule soll von 3 studierten Berufsmusiker gegründet werden, die selber auch dort Unterricht geben. Die weiteren Lehrer sollen als freie Mitarbeiter mit einem Honorarvertrag angestellt sein. Zu meiner Frage: Ich bin mir bei meiner Wahl der Rechtsform nicht ganz sicher. Ich schwanke momentan zwischen Gbr und OHG (GmbH kommt wegen dem Stammkapital und dem größeren Aufwand nicht in Frage). Wären beide Rechtsformen überhaupt zulässig oder gibt es Beschränkungen? Beispielweise, bin ich in dieser Situation Kaufmann, bzw. ist meine Musikschule ein Gewerbe und genehmigungspflichtig? Was wäre die bessere Alternative? Desweiter interessiert es mich, ob ich eine Umsatzsteuerbefreiung beantragen könnte? Viele Fragen auf einmal. Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen. Danke!! Gruß Michael |
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| AW: Musikschule - Gbr/OHG Die Musikschule müßte ein Gewerbe sein; im gegensatz zum (Berufs) Musiker, der ein Freier Beruf ist (sein) kann. Bin mir da aber nicht sicher; müßte man noch mal googeln; da unterrichtende Tätigkeiten auch unter die Freien Berufe fallen. So lange das gewerbe keinen in kaufm. weise eingerichteten geschäftsbetrieb bedarf (§ 1 ff HGB), ist es eine GBR; optional Eintragung ins HR wird es zur OHG. Option zur Umsatzsteuerbefreiung kann unter einer Grenze (siehe Kleinunternehemeregelung) gewählt werden. |
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| AW: Musikschule - Gbr/OHG hallo! Aanke für die schnelle Antwort. Ich schau mir das dann mal nochmal genauer an, ob ich eine klare Abgrenzung finde. Oder vllt weiß es ja hier im Forum noch einer genauer? Gruß Michael |
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