Dies ist eine Diskussion zu Mini-GmbH innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Mini-GmbH dürfen Heilmittelerbringer eine Mini-GmbH gründen? Oder ist bei dieser Berufsgruppe nur die GbR als Gesellschaft möglich? Vielen Dank für eingehende Informationen |
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| AW: Mini-GmbH Ich wüßte jetzt erst mal keinen Grund , warum nicht. |
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| AW: Mini-GmbH Das Problem ist meines Wissens nach die Gewerbesteuer. Es geht doch um Masseure oder ähnliches?
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Mini-GmbH Danke für die schnelle Beteiligung! Zu den Heilmittelerbringern zählen Masseure, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden. Die Krankenkassen empfehlen immer die Gründung einer GbR. Beim Berufsverband der Logopäden wurden jedoch noch keine Informationen eingeholt. Wäre jedoch interessant zu wissen, ob es weitere Optionen gibt. Heilmittelerbringer entrichten, wie Ärzte und auch Anwälte und Steuerberater, keine Gewerbesteuer. Weitere Infos sind erwünscht. Bis dahin |
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| AW: Mini-GmbH Die GmbH, dazu zählt auch die Mini-GmbH, ist immer gewerbesteuerpflichtig. Das gleiche Problem haben auch Rechtsanwälte und Ärzte.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Mini-GmbH Ahaa! Schade auch! Dann bleibt wohl tatsächlich nur die GbR, welche sehr wohl über- und bedacht sein will. Vielen Dank auch für die schnelle Antwort. |
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| AW: Mini-GmbH Ja aber! Du mußt auf die geamte Steuerbelastung achten, und nicht alleine auf die Gewerbesteuer. GmbH und Personengesellschaften werden völlig unterschiedlich besteuert. Auch sind bei einer GmbH bzw.Mini GmbH die Gründungskosten und die laufenden Kosten höher. Allerdings sollte man bei der GBR auch einen vernünftigen Gesellschaftsvertrag ausarbeiten lassen ,um das Potenzial für spätere Streitigkeiten zu minimieren |
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| AW: Mini-GmbH Natürlich finden alle Steuern Berücksichtigung. Risikominimierung sollte beim Vorhaben die Intension sein. Ein GbR-Mustervertrag muss von einer entsprechenden Fachkompetenz gesichtet und individuell für die zukünftigen Partner gestaltet werden. Ist bei einer GbR die Risikohaftung größer als z. B. bei einer Mini-GmbH? Ziel ist die Reduzierung des Risikos; und das kann nur durch die Gestaltung eines entsprechenden Vertrages geschehen. Danke |
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