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Mini-GmbH

Dies ist eine Diskussion zu Mini-GmbH innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 15:23
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Mini-GmbH

Hallo und guten Tag,

dürfen Heilmittelerbringer eine Mini-GmbH gründen? Oder ist bei dieser Berufsgruppe nur die GbR als Gesellschaft möglich?

Vielen Dank für eingehende Informationen
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  #2 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 18:20
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Ich wüßte jetzt erst mal keinen Grund , warum nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 18:32
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AW: Mini-GmbH

Das Problem ist meines Wissens nach die Gewerbesteuer.

Es geht doch um Masseure oder ähnliches?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 19:32
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Danke für die schnelle Beteiligung!

Zu den Heilmittelerbringern zählen Masseure, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden. Die Krankenkassen empfehlen immer die Gründung einer GbR. Beim Berufsverband der Logopäden wurden jedoch noch keine Informationen eingeholt. Wäre jedoch interessant zu wissen, ob es weitere Optionen gibt. Heilmittelerbringer entrichten, wie Ärzte und auch Anwälte und Steuerberater, keine Gewerbesteuer.
Weitere Infos sind erwünscht.
Bis dahin
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  #5 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 19:44
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AW: Mini-GmbH

Die GmbH, dazu zählt auch die Mini-GmbH, ist immer gewerbesteuerpflichtig. Das gleiche Problem haben auch Rechtsanwälte und Ärzte.
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  #6 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 19:55
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AW: Mini-GmbH

Ahaa!

Schade auch! Dann bleibt wohl tatsächlich nur die GbR, welche sehr wohl über- und bedacht sein will.
Vielen Dank auch für die schnelle Antwort.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 20:14
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Ja aber!
Du mußt auf die geamte Steuerbelastung achten, und nicht alleine auf die Gewerbesteuer. GmbH und Personengesellschaften werden völlig unterschiedlich besteuert.

Auch sind bei einer GmbH bzw.Mini GmbH die Gründungskosten und die laufenden
Kosten höher.

Allerdings sollte man bei der GBR auch einen vernünftigen Gesellschaftsvertrag ausarbeiten lassen ,um das Potenzial für spätere Streitigkeiten zu minimieren
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  #8 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 21:05
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Natürlich finden alle Steuern Berücksichtigung. Risikominimierung sollte beim Vorhaben die Intension sein. Ein GbR-Mustervertrag muss von einer entsprechenden Fachkompetenz gesichtet und individuell für die zukünftigen Partner gestaltet werden. Ist bei einer GbR die Risikohaftung größer als z. B. bei einer Mini-GmbH? Ziel ist die Reduzierung des Risikos; und das kann nur durch die Gestaltung eines entsprechenden Vertrages geschehen.

Danke
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