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Limited zivilrechtlich belangbar

Dies ist eine Diskussion zu Limited zivilrechtlich belangbar innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 03.01.2011, 22:14
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Limited zivilrechtlich belangbar

Folgender Sachverhalt:

Person A gründet eine britische Limited über ein Limited-Gründungsunternehmen.

Person A meldet ein Gewerbe beim örtlichen Amt an, dieselbe Tätigkeit wie der Geschäftsgegenstand der Limited. Er meldet nicht die Ltd. an sondern sich als "Selbstständiger".

Die Ltd. ist nicht im deutschen Handelsregister eingetragen.

Person A macht Geschäfte hierzulande über die Limited.

Kunde B möchte Limited verklagen und findet heraus, dass A Geschäftsführer dieser Limited ist.

Kann A von B überhaupt belangt werden? Die Limited ist doch nirgendwo eingetragen ausser in England. So müsste doch, theoretisch auch der Gerichtsstand in England sein.
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Alt 04.01.2011, 13:24
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AW: Limited zivilrechtlich belangbar

Nur weil die Ltd. lediglich in GB eingetragen ist, heißt dies nicht, daß die Ltd. auch nur dort verklagt werden könnte. Ob ein Gericht in Deutschland zuständig ist, richtet sich nach der EuGVVO und das anwendbare Recht richtet sich nach den Regeln des Internationalen Privatrechts.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 04.01.2011, 16:59
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AW: Limited zivilrechtlich belangbar

Eine Limited die ihren Verwaltungssitz in Deutschland hat, muss sich auch in das deutsche
Handelsregister eintragen lassen (§13g HGB) und ist somit auch in Deutschland verklagbar.
(Art. 2 und 60 EuGVVO)

Wenn das nicht der Fall sein sollte, so kann eine Limited nach jüngsten Urteilen
auch dann in D. verklagt werden, wenn hier die Mitarbeiter der Lzd. tätig sind
und eine Anschrift haben.
Aber hierzu muss erstmal der europäische Gerichtshof das letzte Wort sprechen.
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