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Kaufmann bei kleinem nebenberuflichem Betrieb?

Dies ist eine Diskussion zu Kaufmann bei kleinem nebenberuflichem Betrieb? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 31.01.2011, 14:46
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Kaufmann bei kleinem nebenberuflichem Betrieb?

Hallo Leute,

kann mir bitte jemand sagen ob bei folgendem Sachverhalt die Kaufmanseigenschaft nach §1 HGB vorliegt?

"K betreibt nebenberuflich den Laden für Angelzubehör „xy Shop“. Er ist nicht im Handelsregister eingetragen.
Er ist nicht an einer Ausweitung der Tätigkeit des „xy Shops“ interessiert."

Vielen Dank

Geändert von hans00 (31.01.2011 um 18:02 Uhr).
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Alt 31.01.2011, 18:44
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AW: Kaufmann bei kleinem nebenberuflichem Betrieb?

Die Angaben sind zu schwammig. Umsätze etc. geben größeren Aufschluss darüber, ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Betrieb vorliegt.
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Verhandlung ist die Macht der Überzeugung.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 01:02
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AW: Kaufmann bei kleinem nebenberuflichem Betrieb?

Der Umstand, daß kein Handelsregistereintrag vorliegt (der immer Kaufmannseigenschaft im Sinne des HGB begründet), deutet darauf hin, daß es sich nicht um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt.

Um aber einzuschätzen, ob "Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert" zutrifft, müsste man ziemlich viele Details über den Betrieb wissen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 10.02.2011, 08:56
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AW: Kaufmann bei kleinem nebenberuflichem Betrieb?

Hallo,
ich glaube, dass der Sachverhalt weist deutlich darauf hin, dass der Laden des K keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordert.
Siehe die Merkmale: "nebenberuflich" und "Er ist nicht an einer Ausweitung der Tätigkeit interessiert".
Nach der widerrufliche Vermutung im §1 II HGB handelt es sich damit nicht um eine Handelsgewerbe. Die Firma war auch nach §2 HGB nicht im Handelsregister eingetragen.
FAZIT: K ist nicht Kaufmann.
LG
Elleif
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  #5 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 09:47
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AW: Kaufmann bei kleinem nebenberuflichem Betrieb?

Zitat:
Zitat von Elleif Beitrag anzeigen
Hallo,
ich glaube, dass der Sachverhalt weist deutlich darauf hin, dass der Laden des K keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordert.
Siehe die Merkmale: "nebenberuflich" und "Er ist nicht an einer Ausweitung der Tätigkeit interessiert".
Na ja - diese beiden Merkmale sind letztlich völlig relativ. Man kann auch eine GmbH mit mehreren Millionen Euro Jahresumsatz und ohne Interesse an einer Ausweitung nebenberuflich betreiben.

Absolute Zahlen wären da schon interessanter.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 10.02.2011, 21:53
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AW: Kaufmann bei kleinem nebenberuflichem Betrieb?

Das ist natürlich möglich. Eine GmbH ist Kaufmann kraft Rechtsform. Die Überlegungen bezüglich der Größe des Betriebes wären hier irrelevant.
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  #7 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 22:32
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AW: Kaufmann bei kleinem nebenberuflichem Betrieb?

Rechtlich ist es so, dass seine Kaufmanneigenschaft nach § 1 II HGB vermutet wird. Widerlegt er sie nicht durch Nachweis geringer Gewinne/ Umsätze und damit der Entbehrlichkeit des eingerichteten Gewerbebetriebs ist er als Kaufmann zu behandeln.
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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