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Kapitalerhöhung bei einer GmbH im Umlaufverfahren

Dies ist eine Diskussion zu Kapitalerhöhung bei einer GmbH im Umlaufverfahren innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 06.04.2011, 22:35
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Kapitalerhöhung bei einer GmbH im Umlaufverfahren

Ist es wahr, dass eine Kapitalerhöhung, bzw. eine Satzungsänderung bei einer GmbH nicht im Umlaufverfahren beschlossen werden kann?
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Alt 07.04.2011, 11:14
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AW: Kapitalerhöhung bei einer GmbH im Umlaufverfahren

Theoretisch möglich ist es vielleicht - wenn man eine notarielle Beurkundung im Umlaufverfahren hinbekommt. Und bei der Kapitalerhöhung zusätzlich die Übernahmeerklärung des Übernehmers beurkundet.
__________________
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Alt 07.04.2011, 11:54
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AW: Kapitalerhöhung bei einer GmbH im Umlaufverfahren

Durch die Kapitalerhöhung wird eine Satzungsänderung notwendig und diese muss notariell beurkundet werden. Eine notarielle Beurkundung ist also nicht im Umlaufverfahren möglich, Verstehe ich das richtig?
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