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Inhalt des Gesellschaftsvertrags (GmbH)

Dies ist eine Diskussion zu Inhalt des Gesellschaftsvertrags (GmbH) innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 17.03.2010, 15:28
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Inhalt des Gesellschaftsvertrags (GmbH)

11.Frage:
Nach §3 (1) GmbHG muss der Gesellschaftsvertrag ... enthalten.
§10 Eintragung in das Handelsregister (1) 2. GmbHG: Ferner ist einzutragen, welche Vertretungsbefugnis die Geschäftsführung haben.
Muss diese Vertretungsbefugnis jetzt auch im Gesellschaftsvertrag erfasst werden, bevor die Frima ins HR eingetragen werden darf?

1.1.Antwort:
Nein, die Geschäftsführer müssen nicht im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden. Dies kann natürlich passieren, aber idR bestellt man die Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss (§§ 6 III 2, 46 Nr. 5 GmbHG).
Was im Gesellschaftsvertrag enthalten sein muss, ergibt sich ja aus § 3 I GmbHG.


1.2.Frage:
Grundsätzlich haben wir bei der GmbH Gesamtvertretungsbefugnis. Aber in der Klausur sollten zwei der drei Gesellschafter Einzelvertretungsbefugnis besitzen. Muss jetzt die Vertretungsbefugnis im Gesellschaftsvertrag erfasst werden?

1.2.Antwort:
Ja, § 35 II 1 GmbHG.

Sind beide Antworten korrekt?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2010, 19:01
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AW: Inhalt des Gesellschaftsvertrags (GmbH)

Das mit der Einzelvertretung Eintragung in G-Vertrag kann ich jetzt nicht nachvollziehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.03.2010, 11:33
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AW: Inhalt des Gesellschaftsvertrags (GmbH)

Die Vertretungsberechtigungen werden auch im Gesellschafterbeschluss bestimmt, mit dem der GF bestellt wird.

Eine Regelung im Gesellschaftsvertrag ist nicht erforderlich...
__________________
Keine meiner Aussagen erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
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