Dies ist eine Diskussion zu Immobilienerwerb als GbR innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Immobilienerwerb als GbR M und F möchten zusammen eine Immobilie kaufen. Sie sind nicht verwandt oder verheiratet. Um für den Todesfall vorzusorgen, wollen sie die Immobilie als GbR kaufen und im GbR Vertrag den Todesfall, etc. regeln. Ziel ist, dass die Immobilie im Todesfall auf den überlebenden Gesellschafter übergeht. Kann auf diese Weise das Erbrecht "umgangen" werden? Was ist die richtige Reihenfolge? Muss die GbR zuerst gegründet werden und dann der Kaufvertrag geschlossen werden oder kann auch erst der Kaufvertrag geschlossen werden und dann die Immobilie in die GbR eingebracht werden? Gibt es weitere Punkte, auf die M und F achten müssen? Danke!! MfG Anira |
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| AW: Immobilienerwerb als GbR Man kann eine Gbr gründen und eine Immobilie kaufen. Man kann auch erst kaufen und dann gründen. Aber das mit dem Erben funktioniert so nicht. Der gesetzliche Erbe kann seinen Anteil herausverlangen. Weiterhin hat das auch steuerliche Nachteile. Bei Verkauf muss eine Gbr Steuern zahlen. Privatleute dagegen müssen nach der Spekulationsfrist von 10 Jahren keine Steuern bezahlen. Die Vorteile einer Gbr (Vorsteuerabzug) entfällt, da die Gbr ohne Gewinnerzielungsabsicht geführt wird. |
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