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Holding oder Vermögensverwaltungsgesellschaft ? was ist zu beachten

Dies ist eine Diskussion zu Holding oder Vermögensverwaltungsgesellschaft ? was ist zu beachten innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 30.11.2010, 22:39
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Holding oder Vermögensverwaltungsgesellschaft ? was ist zu beachten

Angenommen es gibt eine Gesellschaft. Eine Ltd, diese hält zu 100% die Anteile an drei GmbH,s alles in Deutschland. Die Ltd. macht selber keine Geschäfte, sie hält nur die Anteile. Die drei GmbH,s machen nach außen und untereinander Geschäfte.

1. Handelt es sich hierbei um eine Holding? Meine Meinung nach nicht, da die Mutter (die Ltd.) nur Anteile hält und sonst keine Tätigkeiten ausübt?

2. Kann mir dazu jemand Literatur empfehlen?

3. Rein rechtlich sollte die Ltd. ja sofern sie in Deutschland tätig ist der GmbH gleich gestellt sein?

4. Worauf muss man bei dem Konstrukt achten? Die Frage bezieht sich auf Geschäfte und Verträge zwischen den drei Unternehmen auf der unteren Ebene.

Danke für die Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 13:42
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AW: Holding oder Vermögensverwaltungsgesellschaft ? was ist zu beachten

Zitat:
1. Handelt es sich hierbei um eine Holding? Meine Meinung nach nicht, da die Mutter (die Ltd.) nur Anteile hält und sonst keine Tätigkeiten ausübt?
Was ist denn eine Holding? Der Begriff ist rechtlich nirgendwo definiert. Und was bedeutet "keine Tätigkeit" - wird irgendwie auf die Geschäftsführung der Tochter-GmbHs Einfluss genommen? Ich würde schon sagen, dass eine "Holding" vorliegt.

Zitat:
2. Kann mir dazu jemand Literatur empfehlen?
Wie wärs mit dem Aufsatz von Heinsius in AG 1986, 99 ff.? Aber es gibt zig Bücher und Aufsätze zum (qualifizierten) faktischen GmbH-Konzern

Zitat:
3. Rein rechtlich sollte die Ltd. ja sofern sie in Deutschland tätig ist der GmbH gleich gestellt sein?
Nein. Absolut nicht. Die Ltd. wird als Ltd. behandelt - nicht entsprechend der GmbH-Vorschriften. Ihre Rechtsverhälntisse, Buchführungspflichten, Strukturen etc. ergeben sich aus dem Companies Act. Aber sie ist juristische Person, wenn Du das meinst.

Zitat:
4. Worauf muss man bei dem Konstrukt achten? Die Frage bezieht sich auf Geschäfte und Verträge zwischen den drei Unternehmen auf der unteren Ebene.
Die Frage ist viel zu weit. Was meinst Du? Die Gesellschaften können natürlich unter einander Geschäfte machen. Aber dabei muss man (gerade im faktischen Konzern) höllisch aufpassen nicht gegen die gesellschafterliche Treuepflicht und gesetzliche Gläubigerschutzvorschriften (Kapitalerhaltung etc.) zu verstoßen.
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