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Haftung Gesellschafter Unternehmergesellschaft (UG)

Dies ist eine Diskussion zu Haftung Gesellschafter Unternehmergesellschaft (UG) innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 15.02.2011, 20:43
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Unhappy Haftung Gesellschafter Unternehmergesellschaft (UG)

Hallo,

Person A moechte gerne eine Unternehmergesellschaft (UG) gruenden. Aus
gesundheitlichen Gruenden ist es A nicht moeglich die Geschaefte
selbst zu fuehren. Es soll ein Geschaeftsfuehrer B bestellt werden.

Eine Idee des potentiellen B ist es, Kaltaquise im B2B
durchzufuehren. A hat Sorge dass dies rechtlich prolematisch sein koenne. Das
A sein eingesetztes Kapital verliert, ist fuer A ein kalkulierbares Risiko,
allerdings moechte A auf keinem Fall mit seinem Privatvermoegen
haften.

Fuer das Tun oder nicht Tun des B moechte A auf
keinen Fall haften. Ist das moeglich?

Vielen Dank fuer eine Antwort.

Gruesse - Jan
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Alt 16.02.2011, 00:05
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AW: Haftung Gesellschafter Unternehmergesellschaft (UG)

hmm... B2B gegenüber Verbrauchern oder Unternehmern?
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  #3 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 07:04
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AW: Haftung Gesellschafter Unternehmergesellschaft (UG)

Zitat:
Zitat von Siobhan Beitrag anzeigen
hmm... B2B gegenüber Verbrauchern oder Unternehmern?
Hallo,

b2b = business to business

=> Die UG ruft anderer Unternehmen an.

Vielen Dank. Freue mich ueber weitere Posts.

Liebe Gruesse - Jan
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  #4 (permalink)  
Alt 23.02.2011, 21:49
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AW: Haftung Gesellschafter Unternehmergesellschaft (UG)

Auszug aus Wikipedia - Akquise
Zitat:
Kaltakquise

Kaltakquise ist die Erstansprache eines potenziellen Kunden, zu dem bisher keine Geschäftsbeziehungen bestanden. Gegenüber Privatkunden sind so genannte Kaltanrufe in Deutschland nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden erfolgen.
Nach meiner persönlichen nicht fachkundigen Meinung kann nur die Gesellschaft selbst und der Geschäftsführer haften.
Da es sich in diesem Fall um einen Fremdgeschäftsführer handelt, also Person die nicht gleichzeitig Gesellschafter ist, ist es wichtig ob der Geschäftsführer weisungsgebunden ist.
Wenn er allein über alles entscheiden darf, dann haftet er für seine Entscheidungen.
Also wichtig ist wie das im Anstellungsvertrag geregelt ist.

Für mehr Info Google: Fremdgeschäftsführer Haftung
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