Dies ist eine Diskussion zu Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters aus einer OHG im Innenverhältnis innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters aus einer OHG im Innenverhältnis Haben X und Y einen Anpruch gegen Z, obwohl er seinen Anteil ausgeschlagen hat? Anmerkung: Grunsätzlich ist es so, dass X und Y der B-Bank als Gesamtschuldner haften(§§ 421 BGB), weil die beiden zum Fälligkeitszeitpunkt OHG-Gesellschafter sind. Zulasten von Z gilt aber § 160 Abs. 1 HGB: Er ist als ausgeschiedener Gesellschafter noch fünf Jahre in der Haftung. Wenn im vorliegenden Fall also X und Y von der Bank zur Zahlung aufgefordert wurden und auch tatsächlich die Zinszahlung geleistet haben, steht den beiden Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 Abs. 2 BGB gegen Z zu, weil die Zinsforderung innerhalb von fünf Jahren ab Ausscheiden des Z fällig wurden. Wie wirkt sich aber die Ausschlagung seines Anteils aus? |
| |||
| AW: Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters aus einer OHG im Innenverhältnis Hallo Konterer, ich kann mir nicht vorstellen, dass den Z das Ausschlagen eines internen Auszahlugnsanspruchs im Außenverhältnis freistellen kann. Sinn und Zweck der Gesellschafterhaftung für Geschäfte, deren Rechtsgrund bereits bei laufender Gesellschafterstellung bestand ist ja gerade, diesen Geschäften eine entsprechende Sicherheit in Form der Haftung der Gesellschafter zu geben. Und dem wäre es höchst abträglich, wenn die Gesellschafter einer inzwischen fast bankrotten OHG der Haftung einfach durch Ausschlagung entgehen könnten. Die Ausschlagung würde ich effektiv als Schenkung an die verbleibenden Gesellschafter werten, die einer entgeltlichen Veräußerung des Anteils in den Haftungsfolgen gleichsteht. Allerdings können X,Y und Z bei Ausschlagung natürlich im INNENVERHÄLTNIS die Freistellung des Z vereinbaren, das wäre im Innenverhältnis dann auch Wirksam - nur die Bank könnte dann von Z die Zinszahlung verlangen. Gruß Marcus |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Innenverhältnis einer GbR | Gesellschaftsrecht | 21.05.2009 18:48 |
| Haftung des geschäftsführenden Gesellschafters | Gesellschaftsrecht | 22.06.2008 23:10 |
| Gewerbesteueranteil eines ausgeschiedenen Gesellschafters | Steuerrecht | 19.11.2007 11:31 |
| Haftung des GmbH Gesellschafters für Straften? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 01.01.2006 23:04 |
| BGH zur Haftung für Altverbindlichkeiten eines beitretenden BGB-Gesellschafters | Nachrichten: Recht & Gesetz | 15.12.2005 10:31 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios