Dies ist eine Diskussion zu Haftung der ohg und gesellschafter/ mit §15 Rechtsschein innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Im November 2006 lernt A auf einem Markt den B kennen. Dieser ist von den Produkten des A begeistert. Er schlägt deshalb vor, die Gartenzwerge künftig über ein Online Portal zu vertreiben. A ist begeister, sie vereinbaren das B die Homepage erstellt und A sich ausschließlich um die Hestellung der Zwerge kümmert. Der Gewinn soll nach gleichen Anteilen geteilt werden. Im Februar 2007 werden Software und Homepage fertig. Die Nachfrage nach Gartenzwergen steigt an, jedoch muss A feststellen, dass er die Produktion altersbedingt nicht steigern kann. Die Absätze bleiben auf niedrigen Niveau. Abhilfe ließe sich mit dem Umzug in eine größere Werktstatt und Anstellung eines Gehilfen schaffen. A und B sind aber nicht bereit, die hierfür erforderlichen Mittel aufzubringen. Hiervon erfährt der C. Dieser ist bereit, eine Werkstatt zur Verfügung zu stellen, sowie Lohn für einen Gehilften vorzuschießen. A und B sind einverstanden. Der Gewinn wird künftig durch drei geteilt. Im März 2007 ist zwar noch kein Gehilfe gefunden und der Umsatz noch nicht wirklich gesteigert worden, doch wollen die drei sicht vorsorglich in das Handelsregister eintragen lassen. Im April wird die Gesellschaft unter der Firma "ABC OHG" in das Handelsregister eingetragen. Im Mai 2007 meldet sich der V bei der ABC OHG und verlangt von der OHG sowie von C 1.000,00 als Bezahlung für eine Kettensäge. Diese hatte der A bereits im Oktober 2006 bei Einzelhandelskaufmann V bestellt. Damals hat der A aber vorgegeben, im Namen der frei erfundenen "A GmbH" zu handeln. Von dieser Schwindelei hatte sich A einen höheren Rabatt versprochen. Kann V von der OHG und von C die Bezahlung verlangen? __________________________________________________ ____________________ Sorry langer Fall aber vielleicht findet sich ein wer, der mit die Prüfungspunkte schnell aufzeigt. Blicke da nicht richtig durch mit dem Rechtsschein und ob die OHG für die eigentliche Verbindlichkeit des A auch haften muss. Vielen vielen danke schonmal |
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