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Haftung bei Austritt eines Gesellschafter (GmbH)

Dies ist eine Diskussion zu Haftung bei Austritt eines Gesellschafter (GmbH) innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 02.12.2010, 17:10
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Haftung bei Austritt eines Gesellschafter (GmbH)

Hallo Zusammen,
ich habe mal einige Haftungsfragen bezüglich folgenden Sachverhalts:

Angenommen eine GmbH mit 25.000,- Euro Stammkapital hat drei Gesellschafter A, B und C mit jeweils einem Drittel Anteil.
Die Einlagen der Gesellschafter sind jeweils zur Hälfte erbracht, womit die Mindesteinlage erbracht ist:
Gesellschaft: 25.000,- Euro Stammkaptial, 50% davon erbracht.
Gesellschafter A: 1/3 Anteil, 50% der Einlage erbracht.
Gesellschafter B: 1/3 Anteil, 50% der Einlage erbracht.
Gesellschafter C: 1/3 Anteil, 50% der Einlage erbracht.
Angenommen, Gesellschafter A entschließt sich dazu, aus der Gesellschaft auszusteigen und seinen Anteil an die beiden übrigen Gesellschafter B und C zu verkaufen:
- Inwieweit haftet der Gesellschafter A NACH dem Verkauf seiner Anteile weiterhin für die noch nicht erbrachten Einlagen des Stammkapitals.
- Wie sieht es mit der Außenhaftung zu Gläubigern des Gesellschaft aus (gesamtschuldnerisch? betrifft auch den ausgeschiedene Gesellschafter?)
- Wie sieht es mit der Innenhaftung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter aus?
- Weitere relevante Haftungsfragen?
Sollte es Haftungsrisiken für Gesellschafter A geben, inwieweit lassen sich diese ausschließen/minimieren?

Inwiefern ändern sich Haftungsrisiken, wenn folgende Situation vorliegt:
Gesellschafter A erbringt VOR dem Verkauf seiner Anteile die vollständige Stammeinlage seines Anteils. Gesellschafter B und C haben nach wie vor nur die Hälfte ihrer Einlage erbracht:
Gesellschaft: 25.000,- Euro Stammkaptial.
Gesellschafter A: 1/3 Anteil, 100% der Einlage erbracht
Gesellschafter B: 1/3 Anteil, 50% der Einlage erbracht.
Gesellschafter C: 1/3 Anteil, 50% der Einlage erbracht.
Würde mich sehr über die Klärung der obigen Fragen freuen. Habe bereits diverse Paragraphen aus dem GmbHG durchforstet, konnte mir die Fragen aber nicht wirklich selbst beanworten.

Viele Grüße
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gmbh austritt, haftung

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