Dies ist eine Diskussion zu Grundstücksgemeinschaft innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Grundstücksgemeinschaft folgender Fall ist hier aktuell. Eine Grundstücksgemeinschaft die ein gewerbliches Grundstück vermietet und aus 2 Personen besteht ist zerstritten. 1er der beiden Parteien ist nicht nur Teilhaber der Grundstücksgemeinschaft, sondern auch Mieter. Nun zahlt diese Person seit fast 9 Monaten keine Miete mehr, somit kann der mtl Kredit nicht immer bedient werden. Ein Anwalt sagte hierzu, dass die 2. Person rein gar nichts gegen den Partner unternehmen kann, da dieser, der keine Miete zahlt auch Eigentümer ist und sein Einverständnis gegeben werden muss um die Miete von ihm, also auch gleichzeitiger Mieter zu verlangen. Person 2 muss also zusehen, wie das Grundstück "runtergewirtschaftet" wird und kann nichts unternehmen ? ist das tatsächlich so ? vielen dank für eure Antworten. |
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| AW: Grundstücksgemeinschaft sofern die Pacht/Miete vertraglich geregelt ist, sehe ich kein Problem einen Anspruch durchzusetzen. Man kann natürlich auch an eine Aufhebung der Gemeinschaft denken: Zwangsversteigerung
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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