Dies ist eine Diskussion zu Gründung GmbH: STammeinlage durch Vorschuss aus Erstauftrag innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Gründung GmbH: STammeinlage durch Vorschuss aus Erstauftrag angenommen zwei Personen (A und B) möchten eine GmbH gründen und 12.500,- EUR Bareinlage leisten. Jeder Gesellschafter würde 1.250,- EUR leisten und je 50% der Gesellschaftsanteile erhalten. Ein poetenzieller Kunde der zu gründenden GmbH würde sich bereit erklären einen Vorschuss in von z.B. 10.000,- EUR auf eine zu ergbringende Leistung zu zahlen. Die 10.000,- EUR müssten dann aber vertraglich zu 100% in z.B. Werbemaßnahmen für den Kunden investiert werden. Angenommen die 10.000,- EUR würden auf der Konto der Vor-GmbH fließen, könnten dieses Geld dann als Stammeinlage gelten? |
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| AW: Gründung GmbH: STammeinlage durch Vorschuss aus Erstauftrag So ganz genau komme ich leider bei dem geplanten Geldfluss nicht mit. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Einlagen, also auch Büromöbel in die Stammeinlage eingerechnet werden kann. Blos das Problem bei meinem Beispiel ist, dass die Büromöbel innerhalb von 6 Jahren (nehme ich an) abgeschrieben wird und sich somit das Stammkapital um die abgeschriebene Summe verkleinert und durch anderen Werten ersetzt werden muss. Bei Kundengeldern ist das schon als Einnahme zu betrachten. Die Leistung wird aber geschuldet, was sich in diesem Fall nicht weiter auswirkt. Insofern ist das möglich, wenn auch riskant. Wenn dabei etwas schiefgeht, kann die GmbH gelöscht werden und eventuell haften dann die Gründer persönlich. Vielleicht sollte geprüft werden, ob die Gründung einer Unternehmergesellschaft (Ug) nicht weitaus sicherer ist. Das ist dasselbe wie eine GmbH, nur dass man ein Stammkapital von mindestens 1,00 € benötigt. Dafür wird vom Gewinn 1/4 abgezweigt und das muss dann in die Firma fließen. Bis das Stammkapital (Firmenvermögen) 25.000 € erreicht. Dann wird aus der Unternehmergesellschaft automatisch eine GmbH. |
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| AW: Gründung GmbH: STammeinlage durch Vorschuss aus Erstauftrag Vielen Dank für das Feedback. Eine Gründung eine UG kommt in diesem beispielhaften Fall aus unterschiedlichen Gründen nicht in Frage. Kunde zahlt 10.000,- EUR, aufgrund einer vertraglichen Beziehung, vorab auf das Konto der GmbH i.Gr.. Die Bank bestätigt, dass insg. 12.500,- EUR (2.500,-EUR von den Gesellschaftern) eingegangen sind. Von wem ist unerheblich. Das Geld steht dem Geschäftsführer zur Verfügung. Somit ist die Stammeinlage geleistet und die GmbH kann eingetragen werden und die Gründung ist erfolgt. Ist dies korrekt? Auch wenn hieraus die Verpflichtung ggü dem Kunden besteht dieses Geld in z.B. Marketingmaßnahmen zu investieren? Danke |
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| AW: Gründung GmbH: STammeinlage durch Vorschuss aus Erstauftrag Zitat:
Das Stammkapital ist von den Gesellschaftern einzuzahlen - nicht von zukünftigen Kunden. Den Gesellschaftern steht es natürlich frei, sich das Geld vom Kunden zu leihen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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