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Gründung einer ltd. in UK von deutschem Auswanderer

Dies ist eine Diskussion zu Gründung einer ltd. in UK von deutschem Auswanderer innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.01.2011, 17:12
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Gründung einer ltd. in UK von deutschem Auswanderer

Hallo Forum,

Person A ist bereits vor 4 Jahren von Deutschland nach England ausgewandert. Dort lebend möchte Person A mit einer ltd. den Schritt in die Selbständigkeit wagen. Es wird ein Bankkonto in England und eines in Deutschland, für deutsche Kunden, angelegt.

Da England den Lebensmittelpunkt von Person A darstellt, gelten in keinster Weise die deutschen Gesetze (auch hinsichtlich JMStV) und somit wird auch in England die Steuerabgabe stattfinden.


Für feedback wäre ich dankbar.
Ein schönes Wochenende
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Alt 29.01.2011, 18:53
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AW: Gründung einer ltd. in UK von deutschem Auswanderer

Zitat:
Zitat von 560sec Beitrag anzeigen

gelten in keinster Weise die deutschen Gesetze
"Körperschaftsteuerpflichtig sind Körperschaften [...], die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren inländischen Einkünften" (§ 2 KStG)


Um welche Gesetze soll es hier gehen? Steuergesetze? Günstig wäre eine konkrete Frage zum Sachverhalt.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2011, 12:33
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AW: Gründung einer ltd. in UK von deutschem Auswanderer

Vielen Dank für deine Antwort.

Vermutlich wäre die Konstellation von deutschem Bankkonto und Einnahmen aus Tätigkeit in Bezug auf JMStV ohne AVS ohnehin nicht ratsam. Somit wäre das Resultat für Person A lediglich ein UK-Konto zu führen.

Einen schönen Sonntag
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 14:21
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AW: Gründung einer ltd. in UK von deutschem Auswanderer

Zitat:
Zitat von 560sec Beitrag anzeigen
Da England den Lebensmittelpunkt von Person A darstellt, gelten in keinster Weise die deutschen Gesetze (auch hinsichtlich JMStV) und somit wird auch in England die Steuerabgabe stattfinden.
Deutsche Jugendschutz- und sonstige Vorschriften gelten nach Ansicht der deutschen Justiz in dem Augenblick, wo sich das Internetangebot auch und nicht nur unwesentlich an deutsche User richtet. Wenn es also z.B. deutschsprachig ist, unterliegt es der deutschen Jurisdiktion.

Die BPM z.B. indiziert andauert ausländische Websites, Filme, Bücher etc.

Die Frage ist höchstens, wie weit die deutsche Justiz ggf. ihre Vorstellungen im Vereinigten Königreich durchsetzen kann.

Ein kleiner Hinweis am Rande, gar nicht so off-topic: die britischen "Porno"- und "Jugendschutz-Vorschriften" sind deutlich strenger als die in Deutschland. Das Vereinigte Königreich ist definitiv keine gute Adresse, um Websites mit "jugendgefährdenden Inhalten" zu betreiben.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 07.02.2011, 14:46
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AW: Gründung einer ltd. in UK von deutschem Auswanderer

Vielen Dank für deine Antwort.

Das die Bestimmungen in UK ähnlich den deutschen sind, ist mir neu, bis auf die aktuellen Informationen aus der Presse. Mir sind einige in UK angesiedelte ltd. bekannt, welche sich in dem Genre „tummeln“.

Deiner Aussage nach wäre die UK völlig falscher Anlaufpunkt, somit wären AT, NL und CH wohl eher ein „sicherer“ Hafen, natürlich mit einem GF vor Ort, sofern ich das richtig gedeutet habe.
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  #6 (permalink)  
Alt 08.02.2011, 15:39
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AW: Gründung einer ltd. in UK von deutschem Auswanderer

Zitat:
Zitat von 560sec Beitrag anzeigen
Das die Bestimmungen in UK ähnlich den deutschen sind, ist mir neu, bis auf die aktuellen Informationen aus der Presse. Mir sind einige in UK angesiedelte ltd. bekannt, welche sich in dem Genre „tummeln“.
Es gibt ja auch viele deutsche Anbieter, die sich da "tummeln"...

Schauen Sie sich die britische Gesetzgebung auf diesem Gebiet einfach mal an, und lassen Sie sich vor allem von einem im einschlägigen britischen Recht bewanderten Anwalt die aktuelle Rechtsprechung und die Haltung der britischen Strafverfolgungsbehörden dazu erläutern. (Im Vereinigten Königreich empfiehlt es sich heutzutage sogar, Handschellen oder Peitschen mit dem ausdrücklichen Hinweis zum Kauf anzubieten, diese würden nur für Dekorationszwecke verkauft. Anderenfalls kollidiert man schnell schon mal mit den einschlägigen Gesetzen gegen unerlaubte sexuelle Handlungen. Passive Sadomasochisten wurden in Großbritannien noch Mitte der 1990er Jahre wegen Beihilfe zur Körperverletzung zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt...)

Zitat:
Deiner Aussage nach wäre die UK völlig falscher Anlaufpunkt, somit wären AT, NL und CH wohl eher ein „sicherer“ Hafen
Österreich ist ganz schlimm - da sind sogar Kontaktanzeigen, die "unstatthafte Sexualität" (Fetisch, S/M, usw.) schon formal eigentlich unzulässig. Die Schweiz sollten Sie ebenfalls abhaken.

Die Niederlande sind brauchbar, Dänemark auch, Tschechien m.W. ebenfalls, und vor allem die USA. Ebenfalls schlecht sind Australien und Kanada.

Zitat:
natürlich mit einem GF vor Ort, sofern ich das richtig gedeutet habe.
Das plant und konstruiert man dann mit einem kundigen Anwalt.

Verstöße gegen Pornographie- und Jugendschutzbestimmungen werden üblicherweise, in Deutschland wie in anderen Ländern, nicht den juristischen Personen (Unternehmen) angelastet, sondern natürlich den Verantwortlichen, sprich den Geschäftsführern usw.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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