Dies ist eine Diskussion zu Gründung einer GbR für eine Gruppenreise innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| ich habe hier im Forum schon einen Betrag gestartet der die Grundproblematik behandelt und für mich eine neue Möglichkeit aufgeworfen hat, die ich gerne hier diskutieren möchte, um im richtigen Forum zu bleiben. Wen die "Vorgeschichte interessiert schaut unter http://www.juraforum.de/forum/t232449/s.html nach. Um eine Gruppenreise mit 30Personen auf einem Schiff, mit selbstorganisierter Vollverpflegung durchzuführen, möchte eine Privatperson P gerne die Arbeit der organisation übernehmen, aber nicht als Reiseveranstalter auftreten. Die Problematik, die sich aus dem Auftraten als Reiseveranstalter ergibt ist schon diskutiert worden (s.o.) Ich habe mir allerdings beim Stöbern hier im Forum gedacht: "Wieso gründet P nicht einfach eine GbR mit den anderen Mitreisenden?" Folgende Randbedingungen führten zu dieser Idee: 1. P finaniziert die Reise zum Teil vor, solange noch nicht genug Mitreisende gefunden wurden. Wenn die Reise nicht "ausgebucht" ist bleibt P evtl. auf den Kosten sitzen. 2. Wenn das vorher eingesammelte Geld nicht für die gesamte Reise reicht muß P alle Reisende un Nachschuss bitten. Für den Fall, dass sich einige Reisende weigern bleibt P auf den Kosten sitzen. 3. Falls auf der Reise etwas passiert hat P als Reiseveranstalter eine Haftungspflicht, 4. Mitreisende, die P nicht kennen und die P auch nicht kennt können wissen nicht ob P seriös ist und P wei? nicht ob die Zahlen. Die Gesellschaft könnte doch in etwa folgende Form haben: - P gründet eine GbR mit einem/einer Anderen "Q", der/die auch mitreisen wird - Der Zweck der Gesellschaft ist es eine gemeinsame, schöne, fröhliche, harmonische, Reise mit den oben beschriebenen Vorgaben zu machen. - Jeder Reisende wird Geselschafter mit einem Gesellschaftseinsatz in Höhe des Reisepreises. - Mit der "Anmeldung" bzw. dem Eintritt in die Gesellschaft überträgt der Reisende, oder dann besser der Gesellschafter "P" die alleinige Geschäftsführung nach §710. Damit ist "P" berechtigt im Namen der Gesellschaft frei zu handeln, zu buchen und einzukaufen, alles natürlich Rahmen dessen, was zur Erreichung des Zwecks der Gesellschaft notwendig ist. - Es wird genau festgelegt worüber und wie die Gesellschafter mitentscheiden dürfen (z.B. Reiserroute, Art der Verpflegung, Kabinenbelegung) - über §735 wäre sogar die Nachschußpflicht geregelt und das finanzielle Risiko für "P" gebannt. - Auf der Reise selbst tritt jeder als Gesellschafter auf, der dem Zweck der Gesellschaft (s.o.) dienen muss. Damit kann auch jeder nach seinen Möglichkeiten zur Mitarbeit (Spüldienst, nichtschnarchen, dauergrinsen, schnauzhalten o.Ä.) verpflichtet werden, und ist zudem selber dafür zuständig eventuelle Mängel abzustellen. - "Neue" (und natürlich alle anderen) Gesellschafter hätten nach §723 Abs. 1 das Recht jederzeit zu kündigen, andererseits aber auch ein Anrecht auf die Erfüllung des Zwecks der Gesellschaft nach §705. - Man könnte in Gesellschaftsvertrag doch fast alles regeln. (z.B. auch, das P jeden morgen mit Kaffee und Frischen Brötchen am Bett geweckt wird )Was haltet ihr von der Idee? Kann man es so machen, dass P & Q neue Gesellschafter aufnehmen können, aber nicht die schon teilhabenden Gesellschafter alle zustimmen, also auch den Gesellschaftervertag unterschreiben müssen? Ist eine solche GbR überhaupt zulässig? Worauf muß P beim Gesellschaftervertrag achten? (Musterverträge gibts im Netz genug) Muss man eine solche GbR irgendwo anmelden, oder ist es allein durch den Gesellschaftervertrag eine GbR. Sinn ist es das Risiko von P auf alle schultern zu verteilen, und zu verhindern, dass einer P auf was weiß ich zu verklagen, weil die Matratze einen Zentimeter zu kurz oder zu dünn war. Ist das mit diesem Modell überhaupt möglich? Ich bin ja mal gespannt. Ich habe noch nie von so einer Idee gehört. Gruß Christian |
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| AW: Gründung einer GbR für eine Gruppenreise Die Idee ist nicht neu und völlig in Ordnung. Im Gesellschaftsvertrag sollten die Gesellschafter auf ihre Haftungsrisiken hingewiesen werden.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Gründung einer GbR für eine Gruppenreise Guten Morgen zusammen! @ *Kassandra* Wenn ich die Gesetzgebung richtig verstanden habe kann P mit einer GbR das finanzielle Risiko auf alle Schultern verteilen. P verkauft ja dann nicht eine Reise sondern dient nur dem Zweck der GbR. Das die anderen Gesellschafter nichts tun, auser wärende der Reise in der Küche zu helfen ist ja in einer gewinnorientierten GbR auch schon mal so. Bis jetzt war es so, dass P eine Reise und Lebensmittel für vier Tage eingekauft hat, und diese an die Reisenden weiterverkauft hat, somit Reiseveranstalter war. In einer GbR wäre er nur ein Gesellschafter von max 30, dem der Auftrag erteilt wurde mit dem Gesellschaftsvermögen ein Schiff zu buchen und Lebensmittel einzukaufen. Rest s.o. @ Remby Wenn die Idee nicht neu ist (was ich mir schon gedacht habe ) gibt es doch sicher Beispiele. Wo finde ich die?Die Geschichte mit den Haftungsrisiken find ich auch noch problematisch. Theoretisch haftet ja jeder Gesellschafter mit seinem kompletten Privatvermögen. Ziel ist es aber, dass jeder für sich selber haftet. Problematisch wird es nur dann, wenn Sach- oder sogar Personenschäden entstehen und nicht aufgeklärt werden kann, wessen Verschulden es war. Hierzu zwei fiktive Beispiele: 1. Wärend der Segelreise werden auf See normalerweise alle verrutschbaren Gegenstände so gesichert, dass keine Gefahr besteht. Nun geschieht es aber doch, dass ein nicht ausreichend gesicherter Gegenstand der Allgemeinheit, z.B. ein Teller. der vorher noch in der Annahme, er können nicht herunterfallen, herrenlos auf dem Tisch steht und nicht mehr festzustellen ist, wer den Teller da hingestellt hat. Dieser Teller gerät nun bei einem Segelmanöver ins Rutschen, fällt vom Tisch und verletzt dabei ein Kleinkind schwer am Kopf. Spätfolgen. Rattenschwanz, etc. usw. hassenichgesehen. (Zum Glück ist das noch nie passiert) 2. Ein Mitreisender verursacht durch welchen Grund auch immer, im Rahmen der Reise einen Sachschaden mit erheblichen Folgekosten. Dieser Reisende ist allerding nicht Zahlungsfähig im Rahmen dieser Folgekosten. Theoretisch wären in beiden Fällen alle Gesellschafter gleichsam mit haftbar zu machen, oder? Die Frage die ich noch nicht beantworten konnt ist: Muss eine solche GbR notariell beglaubigt. bei der IHK eingetragen werden oder sich irgend einer Dachorganisation anschließen? Danke für eure Antworten! Gruß Christian |
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