Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

GmbH - Vorkaufsrecht

Dies ist eine Diskussion zu GmbH - Vorkaufsrecht innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 14:36
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 2
Keine Wertung, rainmaker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rainmaker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rainmaker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rainmaker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rainmaker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rainmaker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rainmaker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rainmaker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rainmaker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rainmaker hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
GmbH - Vorkaufsrecht

Folgender fiktiver Fall: Eine GmbH-Gesellschafterin (eine andere GmbH) verkauft ihre Geschäftsanteile an Dritte und lässt den Kaufvertrag notariell beurkunden und die neue Gesellschafterliste beim Registergericht einreichen. Dabei wird der Notarin vorgetäuscht, dass der andere Gesellschafter satzungsgemäß dem verkauf zugestimmt hat. Als die Notarin dem anderen Gesellschafter den beurkundeten Kaufvertrag zusammen mit der neuen Gesellschafterliste zukommen läßt, übt daraufhin der andere Gesellschafter (Vorkaufsberechtigter)sein Vorkaufsrecht aus.

Was mich interessiert, ist die weitere Vorgehensweise des Vorkaufsberechtigten, um den Kaufvertrag abzuwickeln.

Klar ist, dass durch die Ausübung des Vorkaufsrechts zwischen Vorkaufsberechtigten und Vorkaufsverpflichteten ein neuer eigenständiger Kaufvertrag mit dem sinngemäß gleichen Inhalt zustande gekommen ist. Muss dieser auch notariell beurkundet werden? Oder muss nur die Abtretung (Verfügungsgeschäft) beurkundet werden?

Danke vorab!

Ronny
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
GmbH-Anteile trotz Vorkaufsrecht & Abtretungsvorbehalt in eigene Holding einbringen? Gesellschaftsrecht 05.09.2010 10:25
Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co KG Gesellschaftsrecht 05.04.2008 10:59
BioRegioN GmbH umbenannt in Corvay GmbH Nachrichten: Wissenschaft 19.07.2007 15:00
Übernahme einer GbR durch eine Gmbh- Haftung für Gewährleistung bei GbR oder GmbH Gesellschaftsrecht 03.02.2007 09:00
Vermieterpfandrecht bei einer GmbH, an der wiedeerum 2 GmbH#s beteiligt sind Mietrecht 11.01.2007 18:05





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gesellschaftsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN