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GmbH Stammkapital

Dies ist eine Diskussion zu GmbH Stammkapital innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 27.01.2011, 20:48
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GmbH Stammkapital

Es geht um folgenden Fiktiven Fall:

Marlies Mustermann gründet die MM-GmbH und zahlt das Stammkapital i.H.v. 25.000 Euro in bar auf das Kapitalkonto ein (keine Sacheinlagen). Nun läuft das Geschäft ...
  1. Darf die Geschäftsführerin nun an die 25.000 Euro ran? Was darf sie damit tun, was darf sie nicht tun?
  2. Was geschieht, wenn das Kapitalkonto unter 25.000 Euro sinkt?

Szenario II:
Marlies Mustermann möchte eine GmbH gründen, kann sich das aber nicht leisten. Sie besitzt zwar 25.000 Euro, die aber als Kaution für eine andere Sache auf einem Bankkonto hinterlegt sind. Trick: Marlies Mustermann besorgt sich die 25.000 Euro kurzzeitig vom Kautionskonto zur Gründung der GmbH, anschließend verleiht die GmbH ihre 25.000 Euro Stammkapital sofort wieder an Frau Mustermann und sie bringt das Geld zurück auf das private Kautionskonto.

Das geht natürlich nicht. Kann mir aber jemand erklären, warum es nicht geht und aus welchen §§ sich das ergibt?


Im Voraus besten Dank für Eure Antworten!
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