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GmbH Gesellschafteranteile

Dies ist eine Diskussion zu GmbH Gesellschafteranteile innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2012, 20:28
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GmbH Gesellschafteranteile

Angenommen, für die GmbH-Gründung sind 3 Gesellschafter (A,B,C) vorgesehen, allerdings wird das Stammkapital von A i.H.v. 30.000 Euro allein aufgebracht. Wäre es trotzdem möglich, dass B und C gemeinsam einen Anteil von 60% abdecken und A nur 40% "erhält"?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2012, 21:52
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AW: GmbH Gesellschafteranteile

Das ist möglich, muss aber im Gesellschaftervertrag festgehalten werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.02.2012, 21:54
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AW: GmbH Gesellschafteranteile

Besten Dank für die Antwort!

Wie errechnet sich dann der Wert von beispielsweise 40%? Ich nehme an bei Gründung am Stammkapital und anschließend am Gewinn/Umsatz/Eigenkapital?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.02.2012, 21:57
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AW: GmbH Gesellschafteranteile

Das muss man getrennt sehen.
Einmal die Mindesteinlage (Stammkapital),
zum anderen die Verteilng der Gesellschafteranteile.

Die Gesellschafteranteile kann man frei nach belieben aufteilen. Das muss aber im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
Aber es sollte natürlich klar sein, dass sich niemand übervorteilen lassen möchte.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.02.2012, 17:11
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AW: GmbH Gesellschafteranteile

Angenommen, die GmbH soll erst 2013 gegründet werden, die Produktentwicklung ist allerdings schon im Gange und die späteren Gesellschafter werden sich über die Verteilung der Anteile einig - welche Dinge sind hier sinnvollerweise vor Gründung der GmbH (ggf. vertraglich) zu vereinbaren?
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  #6 (permalink)  
Alt 21.02.2012, 14:24
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AW: GmbH Gesellschafteranteile

Gesellschaftsvertrag:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/rec.../gmbh_satzung/
http://www.potsdam.ihk24.de/recht_un...ED3EB3FC.repl2

Man kann alles beliebige in den Vertrag aufnehmen. Die Grenzen sind lediglich das Strafgesetzbuch.

Vor der Gründung einer GmbH, bildet man automatisch eine Gbr.
Eine Gbr entsteht von alleine durch den Zusammenschluss von 2 oder mehr Personen, um irgendeinen Zweck zu erreichen. Z. B. eine Fahrgemeinschaft.
Diese Gbr kann man natürlich auch mit einem Gesellschaftsvertrag ausstatten. Das kann durchaus identisch sein mit den oben eingestellten Gesellschaftsverträgen für eine GmbH.

! Ein Geschäft muss man spätestens dann anmelden, wenn durch gewerbsmäßige Aktivitäten Umsatz entsteht.
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