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GmbH Firmensitz Domiziladresse

Dies ist eine Diskussion zu GmbH Firmensitz Domiziladresse innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 20:01
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AW: GmbH Firmensitz Domiziladresse

bernie...

ok..beispiel. mr musterhans gründet eine gmbh und trägt sie hansstadt beim register ein.

er mietet sich eine wohnung und hat dort die gmbh, wo er als geschäftsführer arbeitet
zweifelsfrei korrekt...

sein freund musterklaus gründet eine gmbh und trägt sie in clausstadt beim register ein. er fungiert als geschäftsführer und wohnt in münchen, in clausstadt ist er nie.
in clausstadt trägt er im gesellschaftervertrag die gmbh bei einem anbieter für domizieladressen mit büroservice ein. eine frau müllerclaus erhält von ihm das recht in seinem namen gegenüber kunden und evtl. behördlichen besuchen zu agieren.
musterclaus bezahlt aber nun frau müllerclaus einfach pauschal x euro im monat für den büroservice und die genehmigung, dort seinen firmensitz zu haben..der aber eher virtuell ist..sprich nicht durch einen büroraum oder echte angestellte gekennzeichnet.

meine frage ist war und wird sein..ist das mit dem recht vereinbar?

denn dann könnte frau müllerclaus bei sich 100 firmensitze eintragen..der typische briefkasten eben mit service und echtem briefkasten keinem postfach.

ich tendiere noch immer dazu, dass dies möglich ist, bin mir abe rnicht sicher, ob die gmbh nicht doch auch echte räumlichkeiten vorhalten muss, wenn sie etwas als firmensitz eintragen lässt
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  #12 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 21:12
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AW: GmbH Firmensitz Domiziladresse

Zitat:
denn dann könnte frau müllerclaus bei sich 100 firmensitze eintragen..der typische briefkasten eben mit service und echtem briefkasten keinem postfach.

ich tendiere noch immer dazu, dass dies möglich ist, bin mir abe rnicht sicher, ob die gmbh nicht doch auch echte räumlichkeiten vorhalten muss, wenn sie etwas als firmensitz eintragen lässt
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Frage vielleicht mal etwas präzisieren:
Es geht jetzt um eine virtuelle Geschäftsadresse..

Wenn die Gmbh nur eine virtuelle Adresse angibt, bzw. nur eine
Briefkastenadresse ohne Räumlickeiten,
hat man das Problem, dass man eventuell über den
wahren Ort der Geschäftsführung täuscht;
nach HGB.

Das andere Problem wäre die steuerliche Seite:
welche gefahren bei einer Steuerfahndung bzw. Betriebsprüfung entstehen können.

Würde ich noch mal irgendow unter "Steuern" einstellen;
für irgendwelche Steuerpraktiker..
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  #13 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 22:02
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AW: GmbH Firmensitz Domiziladresse

Seit MOMIG muss die inländische Geschäftsanschrift beim Handelsregister angemeldet werden. Hierfür reicht ein Briefkasten.

Der Satzungs- und Verwaltungssitz muss nicht mehr übereinstimmen, dadurch wird es erleichert, den Verwaltungssitz ins Ausland zu verlegen.
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  #14 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 22:04
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AW: GmbH Firmensitz Domiziladresse

steuerrechtlich habe ich das mal diskutiert.

da nimmt man den ort der geschäftsführung. sprich in dem fall wäre es jetzt münchen. dort wird die firma beim fa gemedlet und beobachtet..bzw. dort hat sie alle unterlagen einzureichen.

nochmals...eine virtuelle adresse nur mit briefkasten ist nicht korrekt. das hätte ja wieder den postfachcharakter.

es geht um eine räumlichkeit, reale präsenz...beim anbieter von domiziladresse mit büroservice.

das wäre eine frage für einen notar..gesellschaftsrecht..nur suche ich ja noch hier nach einer antwort
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  #15 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 22:05
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AW: GmbH Firmensitz Domiziladresse

danke dir, das klingt doch plausibel.
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  #16 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 10:16
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Ich hab mich das auch mal gefragt, ob eine Geschäftsadresse zu mieten nicht den § 263 I StGB erfüllen könnte.
Ein Irrtum über den tatsächlichen Firmensitz wird erregt und eventuell veranlasst dieser Irrtum den Kunden dazu den Vertrag einzugehen.

Zivilrechtlich lässt sich anführen, dass dieser Umstand vielleicht zu einer Anfechtung aus § 123 berechtigt oder es sich um eine verkehrswesentliche Eigenschaft handelt.

Andersherum würden aber alle Möglichkeiten im Internet eine Geschäftsadresse wie zB hier zu mieten gegen gültiges Recht verstoßen.
Hat sich der BGH mal dieser Sache angenommen?

LG

Nina
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  #17 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 10:56
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AW: GmbH Firmensitz Domiziladresse

hallo nina,

ein irrtum über den tatsächlichen firmensatz wird erregt....

da wäre die frage, wie definieren wir den tatsächlichen firmensitz?

nehmen wir doch mal ein konkretes beispiel des internetzeitalters.

die firma a hat eine domuiladresse in münchen. dort gehen briefe und telefonate, bestellungen ein.

ihr lager hat sie in hamburg, von wo aus der kunde beliefert wird und seine retouren hin zurücksenden muss.. die produktion bei ihrem partner in köln.
der geschäftsführer sitzt in berlin und geht eigentlich ganz anderen geschäften nach.

ein angestellter, der sich maßgeblich um das geschäft kümmert, welches über das internet abgewickelt wird, sitzt in stuttgart.

steuerrechtlich wird daraus klar, es kommt münchen oder berlin für die zuständigkeit in frage, in der regel wird man berlin als sitz der geschäftsführung nehmen.


nun bliebe nur die frage, muss sitz der geschäftsführung auch sitz des unternehmesn sein? ich behaupte nein, weil dann könnte es chaos geben im land:-)


also, wie soll der bgh da entscheiden? aus meiner sicht muss es heissen: dort, wo für den kunden der ansprechpartner, die postalische und physische erreichbarkeit von mitarbeitern ist, ist der firmensitz. amtsgericht eintrag....

getäuscht wird der kunde ja nicht. also man kann nun zwar sagen, der kunde wird dadurch, dass er im impressum sieht...stachus münchen eher von einem hochwertigen anieter zum kauf angeregt..stünde dort neu köln berlin..würde er evtl. nicht kaufen...aber ob das greift?
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  #18 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 23:43
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AW: GmbH Firmensitz Domiziladresse

Zitat:
Zitat von Ninalein Beitrag anzeigen
Ich hab mich das auch mal gefragt, ob eine Geschäftsadresse zu mieten nicht den § 263 I StGB erfüllen könnte.
Ein Irrtum über den tatsächlichen Firmensitz wird erregt und eventuell veranlasst dieser Irrtum den Kunden dazu den Vertrag einzugehen.
Und wo ist der Vermögensschaden?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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