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GmbH Firmensitz Domiziladresse

Dies ist eine Diskussion zu GmbH Firmensitz Domiziladresse innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 16:05
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GmbH Firmensitz Domiziladresse

Hallo,

eine GmbH im Themenfeld Vertrieb Waren möchte am Ort X ihren Firmensitz haben. Nehmen Wir hier mal "Musterort".
Sie registriert sich beim Amtsgericht in Musterort und hat dort eine feste Adresse bei einem ANbeiter für Domiziladresse und Büroräume. In Lagerort x..unterhält sie ihr externes Lager und produziert die Waren wieder über externe Zulieferer.

Ort der Geschäftsführung ist ganz woanders, nämlich in Geschäftsführerort. dort sitzt auch das zsutände FA.

Die Frage ist nun: Reicht es, wenn die GMBH in Musterort eine Domiziladresse mit Büroservice vorhält, sprich Postadresse, Telefon...oder muss sie auch einen realen Firmensitz im Sinne eines eigenen Büros bzw. Büroraumes vorhalten..für den Fall dass es hier Prüfungen...welcher Form auch immer gibt?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 09:39
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AW: GmbH Firmensitz Domiziladresse

So ganz werde ich nicht daraus schlau, daher mal ganz grundsätzliches:
Man muss zwischen folgendem unterscheiden:
- Hauptniederlassung
- Zweigniederlassung (Tochtergesellschaft)
- Betriebsstätte
Alle 3 müssen beim jeweiligen Gewerbeamt angemeldet werden.
Die ersten 2 gegebenfalls auch im Handelsregister.
Rechnungen können durch die ersten beiden ausgestellt werden, beim letzten ist das strittig.

Zu den Fragen im speziellen:
Die Wohnung des Geschäftsführers könnte man als die Verwaltung ansehen. Das könnte man durchaus als Hauptsitz ansehen.
Den Musterort und das Warenlager dagegen eher als Betriebsstätte.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 09:59
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Danke für Deine Antwort.

also etwas konkreter. Wir haben einen offziellen Firmensitz, Ort mit Eintrag ins Handelsregister, Anmeldung Gewerbeamt, Adresse, mit der Kunden auf Waren, Etiketten, Briefkopf gegenüber aufgetreten wird.

Und um diesen Ort geht es.

Ort der Verwaltung..sprich Geschäftsführeradresse, ist meines Wissens vorrangig wichtig für die Frage der Zuständigkeit des Finanzamtes.

Und die Frage ist nun, ob an dem offziellen Firmensitz mit Anmeldung beim Handelsregister, Gewerbeamt...ein "reales" Büro vorgehalten werden muss. Sprich Raum mit Schreibtisch nur für die Firma.
Oder, ob es genügt, weil es ja eben noch den Bereich Büroservice. Domizieladresse mit Telefon und Postadresse gibt....wenn man nur dort eine durch den Büroservice gestellte Vertretung für tel. oder schriftliche Anfragen vorhält.
Sprich KEIN eigenes Büro mit Schreibtisch.

Gruss
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  #4 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 18:06
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AW: GmbH Firmensitz Domiziladresse

Zitat:
also etwas konkreter. Wir haben einen offziellen Firmensitz, Ort mit Eintrag ins Handelsregister, Anmeldung Gewerbeamt, Adresse, mit der Kunden auf Waren, Etiketten, Briefkopf gegenüber aufgetreten wird
.


So konkret geht es natürlich nicht..
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  #5 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 18:56
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mit WIR meine ich nicht WIR....

sondern wir, die wir diesen fall hier besprechen:-))
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  #6 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 19:06
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Eventuell muss man da trennen zwischen den Steuergesetzen bzw. der Abgabenordnung auf der einen Seite;
und den Vorschriften des Handelsregister für die Eintragung auf der anderen Seite.
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  #7 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 19:15
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ja..und mir geht um den aspekt "handelsregister".

ob es da hierzulande etwas gibt, was einen "zwingt" einen reralen, greifbaren firmensitz vorzuhalten, dort wo man im register eingetragen ist. ich tendiere dazu, dass man nur dort erreichbar sein muss...aber ich weiss nicht, wie man das rechtlich auffassen und auslegen kann...ist also ein briefkasten ein genügender tatbestand für einen firmensitz..oder bedarf es geschäftsmaterial, ordner und co.
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  #8 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 19:40
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AW: GmbH Firmensitz Domiziladresse

Unter Vorbehalt:
nach neuem Recht seit 2008:

1) Sitz der Gesellschaft (Gesellschaftsvertrag)
2)inländische Geschäftsanschrift: Ort, Strasse, Hausnr.;
eine Postfachadresse reicht demnach nicht oder nicht mehr
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  #9 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 19:45
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AW: GmbH Firmensitz Domiziladresse

ja..das wäre dann die tatsache briefkasten..und erreichbarkeit telefonisch und personell..in meinem beispiel büroservice...der in vertretung des unternehmens sprechen, kommunizieren kann gegenüber kunden, anrufern oder auch besuchern..behörden und co.

meine frage geht auf das weitere...ob ein büroraum, arbetsplatz vorgehalten werden muss. ansonsten würde das heissen, ein büroservice kann postadresse und fimensitz für beliebig viele unternehmen sein. ich rede von hauptfirmensitz.
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Alt 17.11.2011, 19:53
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