Dies ist eine Diskussion zu GmbH Aufteilung des Stammkapitals innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| GmbH Aufteilung des Stammkapitals mal angenommen ein ausländisches Unternehmen F möchte nach Deutschland expandieren. Hierfür engagiert es zwei Partner (M und K). Die Anteile am deutschen Unternehmen D sollen wie folgt lauten: F: 30% M: 45% K: 25% F möchte jedoch kein Geld ins Stammkapital der zu gründenden GmbH einzahlen. M und K haben sich darauf geeinigt jeweils 12.500 EUR einzuzahlen. Wäre dies rein theoretisch möglich oder müssen die vorgesehenen Anteile am Unternehmen (ergo Dividenenansprüche und Stimmrechte) zwangsläufig den einzuzahlenden Anteilen am Stammkapital entsprechen? Vielen Dank |
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| AW: GmbH Aufteilung des Stammkapitals Zitat:
Es steht aber einem Anteilseigner grundsätzlich frei, sein Stimmrecht von einem Dritten ausüben zu lassen, er kann auch Dividendenansprüche abtreten (wobei die steuerrechtlichen Folgen zu beachten sind). Das alles ändert aber nichts an seinen Anteilen am Stammkapital, und ohne Anteil am Stammkapital wird man nicht (Mit-)Eigentümer.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: GmbH Aufteilung des Stammkapitals Wäre es beispielsweise auch eine Option, eine UG mit - sagen wir mal - 1.000 EUR Stammkapital zu gründen, das die Verteilung der Anteile darstellt (sprich 300 EUR von F, 450 EUR von M und 250 EUR von K) und dann M ein Darlehen von 12.050 EUR und K ein Darlehen von 12.250 EUR an die UG ausgeben zu lassen? (die 25.000 EUR würde das Unternehmen zum Aufnehmen ihres operativen Geschäfts benötigen, daher die Darlehen) Das klingt ein wenig holprig, aber müsste doch bzgl. der gewünschten Stimmrechte und des vorgesehenen Dividendenanspruchs (s.o.) funktionieren, oder? Oder ergäben sich etwaige Nachteile dadurch, zunächst eine UG anstelle einer GmbH zu gründen (ausgenommen der offensichtlichen, wie die 25%ige Thesaurierung der Gewinne, bis ein Stammkapital von 25.000 EUR erreicht wird)? |
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| AW: GmbH Aufteilung des Stammkapitals Gesellschafterdarlehen gehören zu den komplexesten Problemen im (Kapital-)gesellschaftsrecht. Grundsätzlich spricht nichts gegen das von dir vorgeschlagene UG-Konzept, solange den Gesellschaftern die Folgen dieses Konstrukts bewusst sind. Die UG muss jedes Jahr 25% des Jahresüberschusses in eine Rücklage stecken (zum Zwecke des Aufbaus eines Stammkapitals). Und zwar so lange bis das Stammkapital 25.000€ erreicht. Im Übrigen können die Gesellschafter Gefahr laufen, dass sie ihr Darlehen nicht mehr wiedersehen, nämlich dann, wenn die UG in Insolvenz gerät. Hier ist das Problem einerseits, dass die Darlehensforderung im Insolvenzrang nur nachrangig ist und ein weiteres Problem ist, dass Darlehensrückzahlungen, die innerhalb eines Jahres vor Insolvenzantrag getätigt wurden, angefochten werden können. |
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| AW: GmbH Aufteilung des Stammkapitals Kyuubi86, vielen Dank für die schnelle Antwort! Was wäre denn ein üblicher Zinssatz für solch ein Darlehen (um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden)? Bzw. woran könnten sich die Gesellschafter rein theoretisch orientieren oder wo informieren? |
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| AW: GmbH Aufteilung des Stammkapitals In so einem Fall ist es am naheliegendsten, einfach zu schauen, welchen Zinssatz eine Bank für den Kredit nehmen würde. |
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| gesellschafter, gesellschaftsvertrag, gmbh, stammkapital |
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