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Gibt es eine Voläufige Gewerbeanmeldung ?

Dies ist eine Diskussion zu Gibt es eine Voläufige Gewerbeanmeldung ? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.02.2011, 17:41
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Gibt es eine Voläufige Gewerbeanmeldung ?

Wenn ein Mitarbeiter des Gewerbeamtes sagt, es sei vorgeschrieben, dass man einen bestimmten Nachweis für eine Anmeldung eines Gewerbes erbringen muss.

Diese kostet aber recht viel Geld.

Wenn man jetzt genau weiß, dass dieser Nachweis gar nicht erbracht werden muss.

Klar kann man alle anderen Voraussetzungen zur Gewerbeanmeldungen erfüllen und dan zum Mitarbeiter gehen und dann den schriftlichen Verwaltungsakt mit der verpflichtungsklage bekämpfen.

Kennt jemand eine andere Möglichkeit, wie man vom Gericht allein prüfen lassen kann, ob tatsächlich dieser recht teure Nachweis nötig ist ?

Der Beamte wird wohl schriftlich nichts herausgeben.
Mit einem Zeugen vielleicht ?

Danke für jede Idee.
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  #2 (permalink)  
Alt 13.02.2011, 17:45
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AW: Gibt es eine Voläufige Gewerbeanmeldung ?

Zitat:
Wenn ein Mitarbeiter des Gewerbeamtes sagt, es sei vorgeschrieben, dass man einen bestimmten Nachweis für eine Anmeldung eines Gewerbes erbringen muss.
Es genügt nicht, dass ein Beamter irgendetwas sagt, er muss es dem Bürger auch beweisen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 21:07
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AW: Gibt es eine Voläufige Gewerbeanmeldung ?

Der einzige Nachweis, den man in bestimmten Gewerbe, bzw. beim Handel bestimmter Güter erbringen muss, ist das polizeilische Führungszeugniss.
Das kann aber hier nicht gemeint sein.
Wahrscheinlich ist eine art Befähigungsnachweiß erforderlich.
In der Regel stellt man jemanden ein, der über diese Befähigung verfügt.
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