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gGmbH Gründungskapital

Dies ist eine Diskussion zu gGmbH Gründungskapital innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.06.2012, 07:24
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gGmbH Gründungskapital

Angenommen, es gäbe einen inhabergeführten Betrieb mit einem Dreigestirn aus Museum, Laden und Manufaktur. Alles unter einem Dach. Der Inhaber denkt darüber nach, eine gGmbH zu gründen. Ist dieses Grundkapital in Höhe von 25.000 € immer und zwingend erforderlich oder gibt es - ähnlich wie bei der GmbH in Gründung - die 1-Euro-Regelung?
Desweiteren wüsste der Inhaber gern, inwieweit er sich dann als alleiniger Gesellschafter gleichzeitig als GF einstellen kann? Ist das möglich ?
Danke herzlich für Ihre Hinweise.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.06.2012, 09:33
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AW: gGmbH Gründungskapital

Zitat:
Zitat von Soapqueen Beitrag anzeigen
Ist dieses Grundkapital in Höhe von 25.000 € immer und zwingend erforderlich
Ja. Wobei mindestens 50% davon eingezahlt werden müssen.

Zitat:
Desweiteren wüsste der Inhaber gern, inwieweit er sich dann als alleiniger Gesellschafter gleichzeitig als GF einstellen kann? Ist das möglich ?
Ja, das ist möglich.

Nicht wirklich möglich ist dagegen die Gründung einer GmbH ohne entweder fundierte Sachkenntnisse auf diesem Gebiet oder die Hilfe eines Steuerberaters und/oder Rechtsanwaltes. Und für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages der GmbH braucht man ohnehin einen Notar.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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  #3 (permalink)  
Alt 22.06.2012, 14:03
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AW: gGmbH Gründungskapital

Zitat:
Zitat von Soapqueen Beitrag anzeigen
oder gibt es - ähnlich wie bei der GmbH in Gründung - die 1-Euro-Regelung?
Diese "1€-Regelung" hat nichts mit einer GmbH iG zu tun. Die GmbH iG bzw die Vor-GmbH wie sie meistens genannt wird ist eine Vorstufe der GmbH, die zwischen der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung ins Handelsregister existiert. Die 1€-Regelung bezieht sich auf die sogenannte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die eine Sonderform der GmbH ist. Für sie gelten weitgehend die gleichen Regelungen wie für die GmbH mit der Ausnahme des §5a GmbHG. Dieser regelt unter anderem, dass die UG bereits mit 1€ gegründet werden kann. Allerdings muss in diesem Falle in der Bilanz eine Rücklage gebildet werden, in die jedes Jahr 25% des Überschusses der Gesellschaft fließen müssen.
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