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Gewährleistungsanspruch gegen aufgelöste GbR

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistungsanspruch gegen aufgelöste GbR innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.07.2010, 17:18
Boardneuling
 
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Question Gewährleistungsanspruch gegen aufgelöste GbR

Hallo,

folgende Problemstellung: ein Verbraucher kauft einen PKW bei einem Händler (GbR). Schon nach kurzer Zeit zeigen sich Probleme. Es wird innerhalb von 8 Monaten 3x die Möglichkeit zur Problembehebung gegeben, was erfolglos bleibt. Bei der dritten "Reparatur" stellt sich heraus, dass die GbR aufgelöst wurde. An gleicher Stelle, mit gleicher Telefonummer und mit gleichem Ansprechpartner ist jetzt eine Einzelfirma tätig, welche die Reparatur vornimmt. Der Ansprechpartner war vorher einer der GbR-Gesellschafter und ist jetzt der Inhaber der Einzelfirma. Nachdem auch der letzte Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen ist, will der Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies wird von dem Inhaber der Einzelfirma angelehnt mit der Begründung, dass der Kaufvertrag mit der GbR geschlossen wurde und diese nicht mehr besteht. Lt. Internetrecherche weist die neue Einzelfirma sogar die selbe Steuernummer (?) wie die alte GbR aus und als Vertretungsberechtigter wird im Impressum der zweite (angeblich ausgeschiedene) Gesellschafter der ehemaligen GbR ausgewiesen. Augenscheinlich sind also beide Ex-GbR-Gesellschafter im neuen Unternehmen tätig. Wie geht man hier am besten vor? Macht es Sinn, sofort beide Ex-Gesellschafter gleichlautend zu verklagen? Wie sind die Erfolgsaussichten, wenn der Inhaber der Einzelfirma schuldrechtliche Einträge beim Amtsgericht hat (mehrfach Haftanordnung)?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 16.07.2010, 05:18
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AW: Gewährleistungsanspruch gegen aufgelöste GbR

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist in der Regel nicht möglich;
wohl stehen dem Käufer die gesetzl. Gewährleistungsrechte zu.

Wenn die GBR nicht mehr besteht, gäbs würde ich jetzt
drei grundsätzliche Möglichkeiten sehen, die man prüfen
müßte:
- die GBR hat noch eine Nachhaftung
- man kann noch Ansprüche stellen gegen die einzelnen Personen
- das neue Unternehmen kann als Nachfolger der GBR betrachtet
werden
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  #3 (permalink)  
Alt 20.07.2010, 10:55
Boardneuling
 
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AW: Gewährleistungsanspruch gegen aufgelöste GbR

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist in der Regel nicht möglich;
wohl stehen dem Käufer die gesetzl. Gewährleistungsrechte zu.

Wenn die GBR nicht mehr besteht, gäbs würde ich jetzt
drei grundsätzliche Möglichkeiten sehen, die man prüfen
müßte:
- die GBR hat noch eine Nachhaftung
- man kann noch Ansprüche stellen gegen die einzelnen Personen
- das neue Unternehmen kann als Nachfolger der GBR betrachtet
werden
Hallo und vielen Dank für die Antwort, die drei Möglichkeiten prüfen wir momentan ab. Ich muss trotzdem nochmal nachfragen: warum ist der Rücktritt vom Kaufvertrag nicht möglich? Aus meiner Sicht ist die Mängelbeseitigung fehlgeschlagen (3 Möglichkeiten wurden eingeräumt - 1 Woche, 5 Monate und 8 Monate nach Unterzeichnung des Kaufvertrages) und es handelt sich zweifelsfrei um einen wesentlichen Mangel. Bereits einen Tag nach der letzten "Reparatur" wurden in einer unabhängigen Werkstatt erneut Fehler in der Elektronik festgestellt. Was spricht gegen der Rücktritt vom Kaufvertrag?

Vielen Danke und frdl. Grüße
Alegra
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  #4 (permalink)  
Alt 20.07.2010, 11:49
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AW: Gewährleistungsanspruch gegen aufgelöste GbR

Rücktritt vom Kaufvertrag ist aus Verbraucherschutzgründen
nur in bestimmten Fällen möglich, z.B. beim online Kauf.
Das hieße, dass der vertrag erst gar nicht geschlossen
wurde.

Das ganze würde dann unter die Sachmängelhaftung fallen;
eventuell kann dann der Gegenstand gegen Erstattung des
Kaufpreises zurückgegeben werden, was dann wirtschaftlich
aufs gleiche rauskäme.

Grundsätzlich möglich ist auch eine Anfecchtung des Kaufvertrages,
z.B. bei arglistiger Täuschung.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 11:21
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AW: Gewährleistungsanspruch gegen aufgelöste GbR

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Rücktritt vom Kaufvertrag ist aus Verbraucherschutzgründen
nur in bestimmten Fällen möglich, z.B. beim online Kauf.
Das hieße, dass der vertrag erst gar nicht geschlossen
wurde.

Das ganze würde dann unter die Sachmängelhaftung fallen;
eventuell kann dann der Gegenstand gegen Erstattung des
Kaufpreises zurückgegeben werden, was dann wirtschaftlich
aufs gleiche rauskäme.

Grundsätzlich möglich ist auch eine Anfecchtung des Kaufvertrages,
z.B. bei arglistiger Täuschung.
Hallo und danke nochmal. Der ADAC sieht die Angelegenheit allerdings anders, sh. hier:

http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/ka...=recht_und_rat
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  #6 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 11:31
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AW: Gewährleistungsanspruch gegen aufgelöste GbR

Das BGB sieht es auch anders und spricht in § 437 von "zurücktreten" und in § 440 von "Rücktritt".

Die Rechte aus dem Verbruacherrecht hingegen heißen Widerrufsrecht oder Rückgaberecht und haben damit in der Tat nichts zu tun.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.07.2010, 16:18
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AW: Gewährleistungsanspruch gegen aufgelöste GbR

Hatte ich jetzt übersehen, bei der Sachmängelhaftung ist auch
ein Rücktritt vorgesehen.
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  #8 (permalink)  
Alt 22.07.2010, 09:27
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Thumbs up AW: Gewährleistungsanspruch gegen aufgelöste GbR

Okay, dann ist die grundsätzliche Ausrichtung geklärt. Bleibt das GbR-Problem, welches momentan ausgelotet wird.

Danke!
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  #9 (permalink)  
Alt 22.07.2010, 17:41
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AW: Gewährleistungsanspruch gegen aufgelöste GbR

Würde mich jetzt auch mal interessieren mit den Ansprüchen gegen
die GBR bzw deren Gesellschafter.
Das Problem war schon mal, und ich kann da jetzt auch nichts darüber finden.
Ansonsten könnte man sich ja problemlos der Haftung bzw. der
Gewährleistung entziehen, wenn man jedesmal eine neue GBR
gründen würde, was ja auch kostengünstig bzw. formlos
möglich ist.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.07.2010, 18:06
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AW: Gewährleistungsanspruch gegen aufgelöste GbR

Die Ansprüche richten sich dann analog zu § 159 HGB an die Gesellschafter. Maximal 5 Jahre nach Auflösung, sofern nicht vorher verjährt, so wie ich das verstanden habe.

http://blog.pilgermann.net/recht/ps/gesr/fragegbr.htm
(Die Seite habe ich die Woche jetzt schon das zweite mal über Google gefunden...sollte man sich mal bookmarken)

Hier noch etwas zu den Steuerschulden der aufgelösten GbR - es wird aber auch auf eine ähnliche zivilrechtliche Lösung verwiesen:
http://www.finanztip.de/recht/steuer...r40g98041.html

Wer gerade Lust hat, darf das Ganze mal in einem Kommentar überprüfen :P



Übrigens könnte ich mir auch vorstellen, dass diese GbR gar nicht aufgelöst ist, wenn eigentlich eh alles gleich ist und nur auf dem Papier etwas anderes steht...
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gesellschaftsrecht, gewährleistungsanspruch, umfirmierung

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