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Gesellschaftsanteil - Kapitalanteil - Vermögensanteil

Dies ist eine Diskussion zu Gesellschaftsanteil - Kapitalanteil - Vermögensanteil innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 21.03.2010, 19:19
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Gesellschaftsanteil - Kapitalanteil - Vermögensanteil

Sehr geehrte Foren-Nutzer,

worin bestehen die wesentlichen rechtlichen Unterschiede zwischen dem Kapitalanteil, dem Vermögensanteil und dem Gesellschaftsanteil? Anhand welcher Kriterien resp. rechtlichen Wesensunterschiede lässt sich eine Abgrenzung dieser Anteile vollziehen, in welcher Beziehung stehen sie zueinander?

Ich darf mich im Voraus für klarstellende Antworten bedanken.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 16:58
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AW: Gesellschaftsanteil - Kapitalanteil - Vermögensanteil

Ich welchem Zusammenhang?
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  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 20:42
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AW: Gesellschaftsanteil - Kapitalanteil - Vermögensanteil

Guten Abend Berniebär,
sehr geehrte Forennutzer,

diese drei Bgriffe kamen mit im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personenhandelsgesellschaft zugegen.

Zum besseren Verständnis wäre ich über eine abstrakte Begriffsbestimmung von Gesellschaftsanteil - Kapitalanteil - Vermögensanteil dankbar. Lassen sich die Fragen zu diesen Begriffen losgelöst von einem konkreten Zusammenhang beantworten?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 21:35
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AW: Gesellschaftsanteil - Kapitalanteil - Vermögensanteil

Ohne Gewähr:
Der gesellschaftsanteil müßte sich durch die Einalge ergeben;der gesellschaftsanteil regelt die Rechten und Pflichten und ist übertragbar bzw. vererbbar.

Die Summe der Kapitalanteile ergibt das buchmäßige Vermögen

Der Vermögensanteil den Anteil am wahren Vermögen, inclusive stille reserven.
Wie man das wahre Vermögen berechnet, ist allerdings wieder eine Wissenschaft
für sich.
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