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Gesellschafter-Kündigung in einer GmbH

Dies ist eine Diskussion zu Gesellschafter-Kündigung in einer GmbH innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.01.2011, 14:54
Boardneuling
 
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Gesellschafter-Kündigung in einer GmbH

Es geht um folgenden Fall:

Es gibt 4 Gesellschafter:

Gesellschafter A: 60 % (15000 € Stammeinlage)
Gesellschafter B: 20 % (5000 € Stammeinlage)
Gesellschafter C: 10 % (2500 € Stammeinlage)
Gesellschafter D: 10 % (2500 € Stammeinlage)

Die Gesellschafter B, C und D kündigen laut Gesellschaftsvertrag mit der Kündigungsfrist von 1 Jahr am 31.12.2010, da Gesellschafter A sein Vorkaufsrecht ausgeschlagen hat und keine anderen Käufer in Sicht sind. Die Kündigung würde somit am 01.01.2012 rechtens werden und die Gesellschafter werden mit einer Abfindung laut Gesellschaftsvertrag abgefunden.

Wer zahlt diese Abfindung und an wen gehen die Anteile über? Welche Rechte haben die Gesellschafter B, C und D noch in dem letzten Jahr nach dem die Kündigung fristgerecht eingegangen ist?

Viele Dank und Grüße,

titus2k4
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2011, 21:59
Boardneuling
 
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AW: Gesellschafter-Kündigung in einer GmbH

keiner eine Idee?
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2011, 14:36
V.I.P.
 
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AW: Gesellschafter-Kündigung in einer GmbH

Zitat:
Zitat von titus2k4 Beitrag anzeigen
die Gesellschafter werden mit einer Abfindung laut Gesellschaftsvertrag abgefunden.

Wer zahlt diese Abfindung
Steht das denn nicht im Gesellschaftsvertrag?

Grundsätzlich sind Anteile am Stammkapital einer Kapitalgesellschaft Forderungen des Gesellschafters gegen die Gesellschaft. (Weswegen sie ja in der Bilanz auch auf der Seite der Passiva stehen.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Stichworte
abfindung, gesellschafter, gmbh, kündigung, rechte

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