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Gesellschafter / Darlehen

Dies ist eine Diskussion zu Gesellschafter / Darlehen innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.09.2010, 14:44
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Gesellschafter / Darlehen

Hallo zusammen,

angenommen Herr Meier ist Gesellschafter der XY GmbH. Der XY GmbH geht es wirtschaftlich nicht so gut, also entschließt sich Herr Meier ein Darlehen für die XY GmbH einzuräumen. Herr Meier möchte an dieser Stelle aber ein Darlehen als Privatperson und nicht als Gesellschafter zur Verfügung stellen.

Darf er das?

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2010, 14:52
V.I.P.
 
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AW: Gesellschafter / Darlehen

Nein! Meines Wissen kommt ihr nur ein "Gesellschafterdarlehen" in Betracht.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.09.2010, 15:39
Boardneuling
 
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AW: Gesellschafter / Darlehen

Danke für die Antwort!

Ist das sicher oder nur eine Einschätzung? Gibt es evtl einen Paragraphen der das genau regelt?
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  #4 (permalink)  
Alt 02.09.2010, 08:32
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AW: Gesellschafter / Darlehen

Herr Meier kann der XY GmbH durchaus ein privates Darlehen geben. Das ist durch die Vertragsfreiheit gedeckt.

Im Fall einer Insolvenz wird dieses Darlehen aber behandelt wie ein Gesellschafterdarlehen, siehe § 135 Insolvenzordnung.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 19:53
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AW: Gesellschafter / Darlehen

Zitat:
Zitat von vincentvegaxxx Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

angenommen Herr Meier ist Gesellschafter der XY GmbH. Der XY GmbH geht es wirtschaftlich nicht so gut, also entschließt sich Herr Meier ein Darlehen für die XY GmbH einzuräumen. Herr Meier möchte an dieser Stelle aber ein Darlehen als Privatperson und nicht als Gesellschafter zur Verfügung stellen.

Darf er das?

Gruß
In diesem Fall darf es eigentlich nur ein Gesellschafterdarlehen sein, denn der XY GmbH fehlt ja die Sicherheit für ein Fremddarlehen.
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