Dies ist eine Diskussion zu Gesellschaften innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Gesellschaften ich hätte eine bitte könnte mir jemand erklären was konstitutiv und deklaratorisch in Bezug auf BGB-Gesellschaft, OHG, KG GmbH und AG bedeutet vielen Dank Liebe Grüße |
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| AW: Gesellschaften Konstitutiv bedeutet, dass die Gesellschaft ohne Erfüllung einer best. (konstitutiven) Anforderung überhaupt gar nicht existiert. Dagegen bedeutet deklaratorisch, dass ein bestimmter Sachverhalt (zB eine Gesellschaft) sehr wohl existiert, aber es werden normalerweise negative Folgen an die Nichterfüllung der Anforderung geknüpft (=Obliegenheit). Bsp. ist, dass eine GbR automatisch zur OHG wird, sobald sie einen Gewerbebetrieb betreibt. Hier ist die Eintragung konstitutiv. Wenn aber eine GbR, die keinen Gewerbebetrieb betreibt, ist sie nicht automatisch OHG (logischerweise), sondern wird dies erst durch Eintragung. Hier ist die Eintragung also konstitutiv. |
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| AW: Gesellschaften super danke aus der Tatsache heraus ist somit eine GmbH und eine AG immer konstiutiv,da sie sonsdt nicht zustande kommt außer eben bei den Stadien der GmbH Vorgründungsgesellschaft die ja entweder eine BGB-Gesellschaft oder OHG ist je nachdem ob ein Gewerbebetrieb vorliegt Unterschied zwischen GmbH und AG: Leitung: Geschäftsführer ohne Zeiteinschränkung (GmbH) Vorstand begrenzt (AG) Stammkapital: 25 000 euro 50% des Stammkapital 50 000 euro 1/4 muss da sein Aufsichtsrat: nur wenn AN-Zahl größer 500 ist AG zwingend notwendig Organisation der: GmbH Weisungsbefugnis, Stimmrecht auf jeden Euro Gesellschaft Gessellschafterversammlung durch einen Brief AG: Hauptversammlung Einberufung durch öffentliche Bekanntmachung Stimmrecht nach Aktienbeträgen keinerlei Weisungsbefugnis Nachschusspflicht: GmbH beschränkt oder unbeschränkt AG nicht zulässig sonst noch irgendwelche Unterschiede?? |
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| AW: Gesellschaften Zitat:
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| AW: Gesellschaften ja stimmt der einzige Unterschied ist ja grob gesagt, das der GBR die Kaufmannseigenschaft fehlt Unterschiede Kapitalgesellschaft zu Personengesellschaft Kapitalgesellschaft: - Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermägen - Körperschaftssteuerpflichtig - Prinzip der Fremdorganschaft - Kapital muss vorhanden sein - juristische Personen - auch ein Gesellschafter möglich Personengesellschaft: - Haftung mit dem Privat- und Gesellschaftsvermögen(Vollhafter natürlich) - nicht Körperschaftssteuerpflichtig - Prinzip der Selbstorganschaft - natürliche Personen - mindestesn 2 Gesellschafter gibt es jetzt sonst noch Unterschiede? wäre super wenn mir jemand was sagen könnte |
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| AW: Gesellschaften Wie oben schon gesagt, entsteht die Kapitalgesellschaft erst mit Eintragung ins HR: Die Personengesellschaft mit Aufnahme der Geschäfte. Die Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, die Personengesellschaften besitzen nur teilweise eine eigene Rechtspersönlichkeit. |
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| AW: Gesellschaften könnte mir bitte noch jemand die verdeckte Sacheinlage bei der GmbH erklären ich weiß z.B dass erst eine Bareinzahlung stattfindet und dann kauft die Gesellschaft von einem Gesellschafter z.b ein Auto oder eine Eigentumswohnung mit der Bareinlage. Folgen: => Umgeheung der Sachgründungsvorschriften => Ist ein Straftatbestand, da falsche Angaben bei Gründung Was für Folgen kann die verdeckte Sachanlagen noch haben? Gründ sind ja eben, die Umgehung der Sachgründungsvorschriften gibt es sonst noch Gründe? und ich hätte noch ein bitte bei der Nachgründung der AG find ich irgendwie nirgends verständlich erklärt? vllt noch der Vergleich der Nachgründung der AG und der verdeckten Sacheinalge der GmbH Danke schön Grüße |
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| AW: Gesellschaften Zitat:
Zitat:
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| AW: Gesellschaften Die Eintragung der OHG ist ja generell deklaratorisch, sobald sie die Kaufmanns-Eigenschaft hat => da ist die Eintragung ja nur noch rechtsnachweisen Die Eintragung ist konstitutiv wenn die Gesellschaft Vermögen verwaltet oder ihr die Kaufmanns-Eigenschaft gemäß § 1 Abs.2 HGB fehlt. und durch die Eintragung ins HREG dann rechtsbegründent |
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| AW: Gesellschaften Hallo, könnte mir jemand helfen. Folgendes Konstrukt. Es gibt eine GbR mit 4 Gesellschaftern. 2 haben Vollmachten, Reparaturen bis zu einem Wert von 5000,00 Euro vorzunehmen ohne Gesellschafterbeschluß, darüber hinaus nur in dringenden Fällen. Es liegen aber Rechnungen über 5000,00 Euro vor aus den Jahren 2006-2008 ohne das die Arbeiten dringend erforderlich waren. Desweiteren hat die GbR 2 Immobilien mit festen Mietverträgen. Nun reduzieren 2 Gesellschafter die Miete für eine Immobilie, der Mieter ist eine GmbH, an der nur die 2 Gesellschafter beteiligt. Die Mietminderung beträgt 7.400,00 Euro jährlich. Wie wäre ein derartiges Verhalten zu beurteilen? Danke in voraus |
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