Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Gesellschaften

Dies ist eine Diskussion zu Gesellschaften innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.07.2009, 22:46
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Gesellschaften

Hallo

ich hätte eine bitte

könnte mir jemand erklären was konstitutiv und deklaratorisch
in Bezug auf BGB-Gesellschaft, OHG, KG GmbH und AG bedeutet

vielen Dank

Liebe Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 08.07.2009, 23:59
Boardneuling
 
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AW: Gesellschaften

Konstitutiv bedeutet, dass die Gesellschaft ohne Erfüllung einer best. (konstitutiven) Anforderung überhaupt gar nicht existiert.
Dagegen bedeutet deklaratorisch, dass ein bestimmter Sachverhalt (zB eine Gesellschaft) sehr wohl existiert, aber es werden normalerweise negative Folgen an die Nichterfüllung der Anforderung geknüpft (=Obliegenheit).

Bsp. ist, dass eine GbR automatisch zur OHG wird, sobald sie einen Gewerbebetrieb betreibt. Hier ist die Eintragung konstitutiv. Wenn aber eine GbR, die keinen Gewerbebetrieb betreibt, ist sie nicht automatisch OHG (logischerweise), sondern wird dies erst durch Eintragung. Hier ist die Eintragung also konstitutiv.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 18:20
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AW: Gesellschaften

super danke

aus der Tatsache heraus ist somit eine GmbH und eine AG immer
konstiutiv,da sie sonsdt nicht zustande kommt

außer eben bei den Stadien der GmbH

Vorgründungsgesellschaft die ja entweder eine BGB-Gesellschaft oder OHG ist
je nachdem ob ein Gewerbebetrieb vorliegt


Unterschied zwischen GmbH und AG:


Leitung: Geschäftsführer ohne Zeiteinschränkung (GmbH)
Vorstand begrenzt (AG)

Stammkapital: 25 000 euro 50% des Stammkapital
50 000 euro 1/4 muss da sein

Aufsichtsrat: nur wenn AN-Zahl größer 500 ist
AG zwingend notwendig

Organisation der: GmbH Weisungsbefugnis, Stimmrecht auf jeden Euro
Gesellschaft Gessellschafterversammlung durch einen Brief

AG: Hauptversammlung Einberufung durch öffentliche
Bekanntmachung
Stimmrecht nach Aktienbeträgen
keinerlei Weisungsbefugnis

Nachschusspflicht: GmbH beschränkt oder unbeschränkt
AG nicht zulässig

sonst noch irgendwelche Unterschiede??
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  #4 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 18:26
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AW: Gesellschaften

Zitat:
Bsp. ist, dass eine GbR automatisch zur OHG wird, sobald sie einen Gewerbebetrieb betreibt.
Das stimmt so nicht. Eine GBR wird zur OHG, wenn sie einen in kaufm. eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Oder, wie gesagt durch Eintragung.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.07.2009, 20:45
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AW: Gesellschaften

ja stimmt der einzige Unterschied ist ja grob gesagt,
das der GBR die Kaufmannseigenschaft fehlt


Unterschiede Kapitalgesellschaft zu Personengesellschaft

Kapitalgesellschaft:


- Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermägen
- Körperschaftssteuerpflichtig
- Prinzip der Fremdorganschaft
- Kapital muss vorhanden sein
- juristische Personen
- auch ein Gesellschafter möglich

Personengesellschaft:

- Haftung mit dem Privat- und Gesellschaftsvermögen(Vollhafter natürlich)
- nicht Körperschaftssteuerpflichtig
- Prinzip der Selbstorganschaft
- natürliche Personen
- mindestesn 2 Gesellschafter

gibt es jetzt sonst noch Unterschiede?

wäre super wenn mir jemand was sagen könnte
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  #6 (permalink)  
Alt 12.07.2009, 21:09
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AW: Gesellschaften

Wie oben schon gesagt, entsteht die Kapitalgesellschaft erst mit Eintragung ins HR:
Die Personengesellschaft mit Aufnahme der Geschäfte.
Die Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, die Personengesellschaften besitzen nur teilweise eine eigene Rechtspersönlichkeit.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 15:57
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AW: Gesellschaften

könnte mir bitte noch jemand die verdeckte Sacheinlage bei der GmbH erklären

ich weiß z.B dass erst eine Bareinzahlung stattfindet und dann kauft die Gesellschaft
von einem Gesellschafter z.b ein Auto oder eine Eigentumswohnung mit der
Bareinlage.

Folgen: => Umgeheung der Sachgründungsvorschriften
=> Ist ein Straftatbestand, da falsche Angaben bei Gründung


Was für Folgen kann die verdeckte Sachanlagen noch haben?

Gründ sind ja eben, die Umgehung der Sachgründungsvorschriften
gibt es sonst noch Gründe?


und ich hätte noch ein bitte bei der Nachgründung der AG find ich irgendwie nirgends verständlich erklärt?

vllt noch der Vergleich der Nachgründung der AG und der verdeckten Sacheinalge der GmbH


Danke schön

Grüße
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  #8 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 17:27
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AW: Gesellschaften

Zitat:
Zitat von berniebär
Das stimmt so nicht. Eine GBR wird zur OHG, wenn sie einen in kaufm. eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Oder, wie gesagt durch Eintragung.
Danke! Zu langsam gedacht und zu schnell getippt!

Zitat:
Zitat von bjur123
Hier ist die Eintragung konstitutiv.
da muss es auch deklaratorisch heißen und nicht konstitutiv (es war einfach zu spät ;-)...
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  #9 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 17:36
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AW: Gesellschaften

Die Eintragung der OHG ist ja generell deklaratorisch, sobald sie die Kaufmanns-Eigenschaft hat => da ist die Eintragung ja nur noch rechtsnachweisen

Die Eintragung ist konstitutiv wenn die Gesellschaft Vermögen verwaltet oder ihr die Kaufmanns-Eigenschaft gemäß § 1 Abs.2 HGB fehlt.

und durch die Eintragung ins HREG dann rechtsbegründent
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Alt 23.08.2009, 17:00
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AW: Gesellschaften

Hallo,

könnte mir jemand helfen.
Folgendes Konstrukt.

Es gibt eine GbR mit 4 Gesellschaftern. 2 haben Vollmachten, Reparaturen bis zu einem Wert von 5000,00 Euro vorzunehmen ohne Gesellschafterbeschluß, darüber hinaus nur in dringenden Fällen.
Es liegen aber Rechnungen über 5000,00 Euro vor aus den Jahren 2006-2008 ohne das die Arbeiten dringend erforderlich waren.

Desweiteren hat die GbR 2 Immobilien mit festen Mietverträgen. Nun reduzieren 2 Gesellschafter die Miete für eine Immobilie, der Mieter ist eine GmbH, an der nur die 2 Gesellschafter beteiligt. Die Mietminderung beträgt 7.400,00 Euro jährlich.

Wie wäre ein derartiges Verhalten zu beurteilen?

Danke in voraus
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