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Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Dies ist eine Diskussion zu Gesellschaft bürgerlichen Rechts innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 21.04.2010, 12:10
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Hallo, ich hoffe, dass ich hier eine Antwort bekomme, die ein wenig zur Aufklärung beiträgt. Wenn 3 Leute ein Büro gemeinsam eröffnen wollen, jeder ist eigen selbständig und es wird vorab geklärt, wer was im büro macht, es wurden kosten ausgegeben und werbung gemacht, und einer von den dreien behauptet plötzlich, dass das alles so gar nicht geplant war - kann man die kosten dann zurückfordern? und wie sieht es dann mit rufschädigung der beiden anderen teilhabern aus.

Ich würde mich freuen, hierüber einiges zu erfahren, denn es ist ein streitthema, das beendet werden soll.

LG womanworld
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  #2 (permalink)  
Alt 21.04.2010, 12:16
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Zitat:
Zitat von womanworld
Hallo, ich hoffe, dass ich hier eine Antwort bekomme, die ein wenig zur Aufklärung beiträgt. Wenn 3 Leute ein Büro gemeinsam eröffnen wollen, jeder ist eigen selbständig und es wird vorab geklärt, wer was im büro macht, es wurden kosten ausgegeben und werbung gemacht, und einer von den dreien behauptet plötzlich, dass das alles so gar nicht geplant war - kann man die kosten dann zurückfordern? und wie sieht es dann mit rufschädigung der beiden anderen teilhabern aus.
Entschuldigung, aber ich verstehe Bahnhof
Was meinen Sie, wenn Sie schreiben, dass 3 leute ein Büro eröffnen wollen Wollen die Drei eine "Firma" gründen? Was ist der gemeinsame Zweck der Gesellschaft?

Gibt es einen Gesellschaftsvertrag? Welche vorbereitenden Maßnahmen zur Gründung des Gesellschaft wurden bereits getätigt? Würde z.B. ein Büro angemietet, Büromaterial eingekauft usw. Mit was wurde geworben?
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  #3 (permalink)  
Alt 21.04.2010, 19:10
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Hallo, danke für das Interesse. Es sind drei Leute, jeder hat eine eigene Branche und jeder ist selbständig. Das Büro wird von Einem angemietet und die beiden Anderen zahlen Miete in Form von Arbeit. Die Konstellation: Mutter, Tochter, Schwiegersohn! Büroservice, Immobilien, Versicherungen - also es soll eine Bürogemeinschaft sein. Es wurde bereits ein komplettes Büro angemietet, Möbel wurden anteilig gekauft. Auf einer ortsansässigen Messe wurden alle drei als Bürogemeinschaft vorgestellt. Jetzt will der Versicherungsmakler allerdings von Büroorganisation und Immobilien nichts mehr wissen und nur noch Versicherungen anbieten. Allerdings besteht die Büroorganisation als Einzelfirma schon seit längerem - es gibt Kunden und auf der Messe wurden einige Anfragen gestellt. Diese sollen jetzt nicht bedient werden.
Der Versicherungsmakler (Schwiegersohn) hat offensichtlich den kompletten Aufbau des Unternehmens unter falschen Voraussetzungen - bzw. mit einer unehrlichen Zielsetzung begonnen. Ich bin stinksauer!!!
Es sollte ein Familienunternehmen werden, bei dem jeder dem anderen hilft. Allerdings dürfen bzw. sollen die Damen jetzt nur noch für den Makler tätig sein. Ich fühl mich einfach nur - entschuldigung: verarscht.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 08:27
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AW: Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Zitat:
Zitat von womanworld
Es sollte ein Familienunternehmen werden, bei dem jeder dem anderen hilft. Allerdings dürfen bzw. sollen die Damen jetzt nur noch für den Makler tätig sein. Ich fühl mich einfach nur - entschuldigung: verarscht
Wurde denn irgendetwas über die Geschäftsidee schriftlich festgehalten? Gibt es sonstige Unterlagen aus denen hervorgeht, dass alle drei gleichberechtigte Gesellschafter sind? So ganz verstehe ich das Problem nicht. Hier sind doch die "Damen" in der Mehrheit. Wie kann es sein, dass sie sich nicht durchsetzen können?
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  #5 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 08:50
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Zitat:
Zitat von womanworld
Die Konstellation: Mutter, Tochter, Schwiegersohn!
Hier kommt zur juristischen Problematik noch die zwischenmenschliche hinzu. Vielleicht kann ein Mediator helfen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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