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Geschäftsführungs-Vollmacht übertragen (z. B. im Krankheitsfall)

Dies ist eine Diskussion zu Geschäftsführungs-Vollmacht übertragen (z. B. im Krankheitsfall) innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 25.03.2011, 19:05
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Arrow Geschäftsführungs-Vollmacht übertragen (z. B. im Krankheitsfall)

Hallo,
ich denke gerade über folgende theoretische Situation nach:
Jemand möchte seine GbR in eine UGmbH umwandeln. Er wäre dann Gesellschafter und Geschäftsführer. Er möchte aber, da ihm mehrere schwierige OPs bevorstehen sicher gehen, dass die Firma auch bei längerer Krankheit von ihm weiter geführt wird. Es gibt zwei Menschen, die Prokura haben. Er möchte aber, dass ein langjähriger Freund, in einem solchen Fall die Geschäftsführung ausfüllt. Der Freund hat mit der Firma nur am Rande zu tun, wohnt in einer anderen Stadt und hat keinen tieferen Einblick in die laufeden Geschäftspraktiken. Wenn er jetzt einfach auch Geschäftsführer würde und nur im Fall der Fälle tätig werden würde, dann stellt sich das Problem, dass er als Geschäftsführer auch generell haftet, obwohl er keinen Einblick in das Tagesgeschäft hat und somit nicht sicherstellen kann, dass da alles korrekt läuft.
Wie könnte so eine Situation rechtlich einwandfrei gelöst werden? Dass wenn er ausfällt, der Freund geschäftsführend tätig werden kann (für diesen Zeitraum auch haften kann), aber nicht generell in die Haftung genommen werden kann.
Dafür muss es doch eine Regelung geben, die Notwendigkeit, eine Sicherung einzubauen für den Fall eines Ausfalls des alleinigen geschäftsführenden Gesellschafters stellt sich ja vielen GmbHs.

Geändert von AntonKa (25.03.2011 um 19:42 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 25.03.2011, 19:19
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AW: Geschäftsführungs-Vollmacht übertragen (z. B. im Krankheitsfall)

In fiktiven fall umwandeln.

Geschäftsführer würde ich sein lassen, wenn man kaufmännisch
nicht gut ausgebildet ist, und den täglichen Überblick hat.
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geschäftsführung, gmbh, krankheitsfall, übertragen, vollmacht

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