Dies ist eine Diskussion zu Geschäftsführer veruntreut Kleinbeträge innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Geschäftsführer veruntreut Kleinbeträge Geschäftsführer A der B GmbH lebt gern auf großem Fuß. Neben einem dicken Gehalt und fettem Firmenwagen pflegt er auch die Vetternwirtschaft in seinem Unternehmen, um seine Familie zu beteiligen. Geschäftsessen mit den immer gleichen Leuten seien an der Tagesordnung, genau wie Geschäftsreisen erster Klasse, um diese Leute zu treffen. So weit wäre das wohl alles eine Sache der Gesellschafter. Allerdings könnte der fiktive Geschäftsführer A bei seinen Reisen häufig nach Rußland kommen. In Moskau gäbe es vielleicht schöne Geschäfte mit noch schöneren Dingen in den Schaufenstern. So könnte es jetzt z.B. passieren, dass sich in den Abrechnungen von A's Firmenkreditkarte auch hin und wieder ein Kleid für 1500€, eine Tasche für 800€ oder andere Kleinigkeiten bis 1000€ finden, alles belegt mit Rechnungen in Kyrillisch, was ja sehr praktisch ist weil es daheim in der Firma keiner versteht. In wie fern wären solche Beträge schon relevant im strafrechtlichen Sinne? Was könnte A schlimmstenfalls passieren, wenn ein Mitarbeiter der die Rechnungen findet ihm böses will? Viele Grüße, JP |
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| AW: Geschäftsführer veruntreut Kleinbeträge Sofern der Geschäftsführer nicht auch gleichzeitig alleiniger Gesellschafter ist, käme Untreue in Frage. Auf jeden Fall handelt es sich um ein Steuerdelikt. Es ist aber davon auszugehen, dass das Finanzamt bei der nächsten Betriebsprüfung Verdacht schöpft. Und dann ist eine Übersetzung aus dem Kyrillischen ganz schnell veranlasst ... |
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