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Geschäftsführer einer GmbH

Dies ist eine Diskussion zu Geschäftsführer einer GmbH innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 16:32
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Geschäftsführer einer GmbH

Mal angenommen eine GmbH hat zwei Geschäftsführer. Ist es möglich, schriftlich festzulegen, nur einen Geschäftführer privat haftend zu machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 19:31
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AW: Geschäftsführer einer GmbH

Für Schäden bzw. Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die von den Geschäftsführern zu verantworten sind?
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  #3 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 20:22
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AW: Geschäftsführer einer GmbH

Ja genau............................................. .................................................. .................................................. .........
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  #4 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 21:30
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AW: Geschäftsführer einer GmbH

Ich weiss es nicht, kann nur was vermuten:
Der Geschäftsführer haftet , wenn er seine Pflichten verletzt. Vertraglich davon ausschließen kann ich nicht grundsätzlich. So nach dem Motto: Egal welchen Käse ,
der fabriziert, soll der andere haften.
Ich kann das Unternehmen aber in zwei Bereiche teilen: z.B. einen kaufm. Geschäftsführer und einen technischen Geschäftsführer. Dann würde jeder in erster
Linie für seinen Bereich haften
Es ist ja durchaus auch sinnvoll, die Aufgabenbereiche möglichst zu trennen, um die
Kompetenzen abzugrenzen.
Oder wie soll das ganze funktionieren mit den zwei GF?
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  #5 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 21:46
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AW: Geschäftsführer einer GmbH

Man könnte versuchen, eine GmbH als Geschäftsführer einzusetzen, aber ob das vom Rechtssystem anerkannt wird?

P.S.: Vielleicht doch lieber eine GF-Haftpflichtversicherung abschließen? (Bin kein Versicherungsvertreter).
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Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung!
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  #6 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 00:56
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AW: Geschäftsführer einer GmbH

§ 6 II S.2 GmbHG: "Geschäftsführer kann nur eine natürliche[...] Person sein[...]"
Also: Nein.
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  #7 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 07:46
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AW: Geschäftsführer einer GmbH

Eine GmbH hat zwei Geschäftsführer. Natürlich haften beiden mit ihren Einlagen aber "nur" einer oder wenn möglich halt auch keiner mit privaten Eigentum. Das müsste doch vertraglich zu Grunde legend sein?!
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  #8 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 11:25
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AW: Geschäftsführer einer GmbH

Zitat:
Zitat von SaDi
Das müsste doch vertraglich zu Grunde legend sein?!
Nein, dieser Paragraph ist zwingend und kann nicht individual verändert werden.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.03.2010, 13:03
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AW: Geschäftsführer einer GmbH

Zitat:
Eine GmbH hat zwei Geschäftsführer. Natürlich haften beiden mit ihren Einlagen aber "nur" einer oder wenn möglich halt auch keiner mit privaten Eigentum. Das müsste doch vertraglich zu Grunde legend sein?!
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Das würde dem Wesen des Geschäftsführers widersprechen. Er ist halt verantwortlich für die entscheidungen, die er trifft. Und für Fahrlässigkeit und Vorsatz kann man eine
Haftung eh nicht ausschließen.
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  #10 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 07:18
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AW: Geschäftsführer einer GmbH

Zitat:
Zitat von GrosserOnkel
§ 6 II S.2 GmbHG: "Geschäftsführer kann nur eine natürliche[...] Person sein[...]"
Also: Nein.

Das ist bekannt. Es handelte sich um einen Scherz meinerseits!
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