Dies ist eine Diskussion zu Geschäftsbeteiligung im Ausland innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Geschäftsbeteiligung im Ausland Herr A lebt in Deutschland, Herr B in Griechenland, hat aber einen deutschen Wohnsitz. B möchte aus Altersgründen sein Restaurant in GR in 2 Jahren aufgeben und hat A die Übernahme in 2 Stufen angeboten. Dazu wurde ein Vertrag in deutscher Sprache geschlossen, der z. B. folgendes beinhaltet: B verkauft an A gesamte Inventar. Der Kaufgegenstand ist Eigentum des Verkäuferes und bleibt dies auch bis zur Begleichung der Gesamtsumme. Der Vertrag wurde z. B. am 01.09.2010 unterzeichnet und eine Baranzahlung gemacht, eine weitere Anzahlung wurde vereinbarungsgemäß im November gemacht. Der Schlußbetrag wird bei endgültiger Übergabe nach 2 Jahren fällig. Angenommen der Vetragstext weist in der Formulierung "Inventar (siehe Inventarliste" auf. Nun hat der Verkäufer vergessen bis Vertragsabschluß die Inventarliste vorzulegen und diese steht nach einem Jahr trotz Mahnungen immer noch aus. Nun die Fragen: Ist die Inventarliste Vertragsbestandteil? Ist der Vertrag wirksam, solange diese Unterlage feht, bzw. könnte der Käufer sich auf Unwirksamkeit berufen und seine Einlage zurückfordern? Ist das Inventar in diesem Fall entsprechend dem HGB der Warenbestand, Konten, Produktionsmittel, usw.? Würde im beschriebenen Fall griechisches oder deutsches Recht gelten? In welchem Land wäre der Gerichtsstand? (Ich hoffe ich bin hier im richtigen thread. Falls nicht könnte ein Mod meinen Beiträg evtl. umsortieren, vielen Dank.) |
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| AW: Geschäftsbeteiligung im Ausland Manohmann. Vielleicht zunächst erst einmal das Gehirn einschalten, bevor man eine Anzahlung auf internationale Unternehmenstransaktionen macht. |
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| AW: Geschäftsbeteiligung im Ausland Logisch. Sie steht ja im Vertrag. Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| Stichworte |
| ausland, gerichtsstand, geschäftsübernahme, inventar, vertrag |
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