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Geld verdienen mit Internetdienstleistung

Dies ist eine Diskussion zu Geld verdienen mit Internetdienstleistung innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 10:23
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Geld verdienen mit Internetdienstleistung

Hallo,

angenommen ein 16 jahre junger Junge möchte zur Finanzierung einer wichtigen Sache sein Hobby (Programmieren, Webdesign) als Service anbieten (Diesen Dienst auf Internetseite anbieten, nach Aufträgen Programmieren und Layouts erstellen).

Nach Recherche hat er als mögliche Rechtsformen die UG und das Kleinegwerbe gefunden. Ist eine der beiden davon sinnvoll oder ist er auf der ganz falschen Färte?

Viel möchte er nicht verlangen um möglichst viel machen zu können. Der Papierkram soll einfach erledigbar sein, da diese Person nebenbei noch eine Berufsausbildung absolviert.

Was die Person auch interessiert ist die Namensgebung der eigentlichen Firma, da man ja z.b. bei der Einzelunternehmung nur sowas wie "Mein Name e. K." machen kann oder soetwas. Für so eine Kreative Webseite möchte er aber schon einen schöneren Namen verwerden, der das Thema besser trifft.

Ich freue mich auf nette Antworten :P

Grüße,
MiST3R_C0R3
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 10:52
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AW: Geld verdienen mit Internetdienstleistung

Zitat:
Zitat von MiST3R_C0R3
Ich freue mich auf nette Antworten :P

Grüße,
MiST3R_C0R3
Hi,

nette Antworten sind hier eher selten
Also 'Kleingewerbe' ist keine Rechtsform. Du wärst damit Einzelunternehmer und könntest bei einem Jahresumsatz unter 17500,-€ die Kleinunternehmerregelung gem. § 19UStG in Anspruch nehmen.
Der Link von Mars17 in diesem Thread: http://www.juraforum.de/forum/t306248/s.html ist sicher hilfreich.

Zur Namensgebung: Als Einzelunternehmer geht entweder: Max Mustermann Softwarelösungen oder: SuperSoftwarelösungen Inhaber:Max Mustermann

lg
Carsten
__________________
Bin kein Jurist, sage nur meine Meinung!
PS: wer sChreipfehler vindet , darff sie pehalten!

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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 18:59
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AW: Geld verdienen mit Internetdienstleistung

Müsste die Person im Header dann schreiben

SoftwareLösung
Inhaber: Max Mitschke


Oder reicht es wenn es im Impressum steht? Weil im Header sieht sowas relativ doof aus. :P

Zum Kleingewerbe: Gibt es einen ungefähren Kostenaufwand für die Gründung? Und was ist das mindeste was ich tun muss um Legal Geld zu verdienen (abgesehen von der Erlaubnis der Eltern)

Grüße,
MiST3R_C0R3
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 20:03
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AW: Geld verdienen mit Internetdienstleistung

Die Erlaubnis der Eltern reicht nicht aus: Vormundschaftsgericht
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  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 20:21
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AW: Geld verdienen mit Internetdienstleistung

Ja okay das meinte ich. Und sonst noch irgend etwas wichtiges? Und wie siehts mit Gründungskosten Unnnngeffähr aus?
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  #6 (permalink)  
Alt 03.02.2010, 22:11
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AW: Geld verdienen mit Internetdienstleistung

30 Euro im günstigsten Fall.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 12:54
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AW: Geld verdienen mit Internetdienstleistung

Vorallem sollte das mit dem Arbeitgeber (Lehre) abgeklärt werden. In vielen Ausbildungsverträgen werden Nebentätigkeiten untersagt oder es wird die Genehmigung des Arbeitsgebers vorrausgesetzt.

Inwiefern das rechtlich haltbar ist weiß ich nicht. (Hab es allerdings schon in einem IHK Vertrag gesehen). Macht aber auch durchaus Sinn. Wenn man jemanden ausbildet, dann möchte man auch, dass diese Person sich auf die Ausbildung konzentriert und nicht auf Nebentätigkeiten (ob das jetzt Pizza austragen am Wochenende oder Webseiten programmieren ist sei mal dahingestellt.)
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  #8 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 11:10
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AW: Geld verdienen mit Internetdienstleistung

Nach §112 BGB ist dafür erstmal die Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht notwendig.
Desweiteren sollte beachtet werden, dass ein GmbH-Geschäftsführer m.E. in jedem Fall eine voll geschäftsfähige Person (mind.18 Jahre) sein muss. Ich denke, dass dies bei der UG (haftungsbeschränkt) nicht allzu anders ist.

Desweiteren ist ein Einzelunternehmer noch kein e.K. (eingetragener Kaufmann). Dies wird er erst durch die Eintragung ins Handelsregister. Und diese Eintragung ins Handelsregister ist nicht die Gewerbeanmeldung. Ein "normaler" Einzelunternehmer mit Gewerbeanmeldung - aber ohne Handelsregistereintrag - ist also noch kein e.K. (!)
Wenn er sich allerdings ins Handelsregister eintragen lässt und somit e.K. ist, darf er auch Fantasienamen führen. Die Handelsregistereintragung kostet allerdings nochmals etwas. Im Regelfall auch mehr als die Gewerbeanmeldung..
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