Dies ist eine Diskussion zu Geld verdienen mit Internetdienstleistung innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Geld verdienen mit Internetdienstleistung angenommen ein 16 jahre junger Junge möchte zur Finanzierung einer wichtigen Sache sein Hobby (Programmieren, Webdesign) als Service anbieten (Diesen Dienst auf Internetseite anbieten, nach Aufträgen Programmieren und Layouts erstellen). Nach Recherche hat er als mögliche Rechtsformen die UG und das Kleinegwerbe gefunden. Ist eine der beiden davon sinnvoll oder ist er auf der ganz falschen Färte? Viel möchte er nicht verlangen um möglichst viel machen zu können. Der Papierkram soll einfach erledigbar sein, da diese Person nebenbei noch eine Berufsausbildung absolviert. Was die Person auch interessiert ist die Namensgebung der eigentlichen Firma, da man ja z.b. bei der Einzelunternehmung nur sowas wie "Mein Name e. K." machen kann oder soetwas. Für so eine Kreative Webseite möchte er aber schon einen schöneren Namen verwerden, der das Thema besser trifft. Ich freue mich auf nette Antworten :P Grüße, MiST3R_C0R3 |
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| AW: Geld verdienen mit Internetdienstleistung Zitat:
nette Antworten sind hier eher selten Also 'Kleingewerbe' ist keine Rechtsform. Du wärst damit Einzelunternehmer und könntest bei einem Jahresumsatz unter 17500,- die Kleinunternehmerregelung gem. § 19UStG in Anspruch nehmen. Der Link von Mars17 in diesem Thread: http://www.juraforum.de/forum/t306248/s.html ist sicher hilfreich. Zur Namensgebung: Als Einzelunternehmer geht entweder: Max Mustermann Softwarelösungen oder: SuperSoftwarelösungen Inhaber:Max Mustermann lg Carsten |
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| AW: Geld verdienen mit Internetdienstleistung Müsste die Person im Header dann schreiben SoftwareLösung Inhaber: Max Mitschke Oder reicht es wenn es im Impressum steht? Weil im Header sieht sowas relativ doof aus. :P Zum Kleingewerbe: Gibt es einen ungefähren Kostenaufwand für die Gründung? Und was ist das mindeste was ich tun muss um Legal Geld zu verdienen (abgesehen von der Erlaubnis der Eltern) Grüße, MiST3R_C0R3 |
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| AW: Geld verdienen mit Internetdienstleistung Die Erlaubnis der Eltern reicht nicht aus: Vormundschaftsgericht |
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| AW: Geld verdienen mit Internetdienstleistung Ja okay das meinte ich. Und sonst noch irgend etwas wichtiges? Und wie siehts mit Gründungskosten Unnnngeffähr aus? |
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| AW: Geld verdienen mit Internetdienstleistung 30 Euro im günstigsten Fall. |
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| AW: Geld verdienen mit Internetdienstleistung Vorallem sollte das mit dem Arbeitgeber (Lehre) abgeklärt werden. In vielen Ausbildungsverträgen werden Nebentätigkeiten untersagt oder es wird die Genehmigung des Arbeitsgebers vorrausgesetzt. Inwiefern das rechtlich haltbar ist weiß ich nicht. (Hab es allerdings schon in einem IHK Vertrag gesehen). Macht aber auch durchaus Sinn. Wenn man jemanden ausbildet, dann möchte man auch, dass diese Person sich auf die Ausbildung konzentriert und nicht auf Nebentätigkeiten (ob das jetzt Pizza austragen am Wochenende oder Webseiten programmieren ist sei mal dahingestellt.) |
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| AW: Geld verdienen mit Internetdienstleistung Nach §112 BGB ist dafür erstmal die Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht notwendig. Desweiteren sollte beachtet werden, dass ein GmbH-Geschäftsführer m.E. in jedem Fall eine voll geschäftsfähige Person (mind.18 Jahre) sein muss. Ich denke, dass dies bei der UG (haftungsbeschränkt) nicht allzu anders ist. Desweiteren ist ein Einzelunternehmer noch kein e.K. (eingetragener Kaufmann). Dies wird er erst durch die Eintragung ins Handelsregister. Und diese Eintragung ins Handelsregister ist nicht die Gewerbeanmeldung. Ein "normaler" Einzelunternehmer mit Gewerbeanmeldung - aber ohne Handelsregistereintrag - ist also noch kein e.K. (!) Wenn er sich allerdings ins Handelsregister eintragen lässt und somit e.K. ist, darf er auch Fantasienamen führen. Die Handelsregistereintragung kostet allerdings nochmals etwas. Im Regelfall auch mehr als die Gewerbeanmeldung.. |
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