Dies ist eine Diskussion zu GbR Kündigung eines Gesselschafters innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| GbR Kündigung eines Gesselschafters mich interessiert folgender Fall: 1. A und B hatten gemeinsam eine GbR. B erkrankte arbeitsunfähig, wurde darauf nach der im GbR Vertrag festgelegten 6 monate Frist entlassen. Einige Gegenstände wurden an B zurückgegeben. A verpflichtete sich in der Kündigung die Abschlussbilanz zu erstellen mit allem drum und dran. B wartet nun schon über ein Jahr auf die Abschlussbilanz. Die Schulden der GbR 2 stellig( bei der Bank) werden momentan von A alleine bezahlt, da B sich geweigert hat, jegliche Schulden zu bezahlen, bis A die Abschlussbilanz erstellt hat und B die Einlagen wieder zurückbekommt und eine Abfindung, was dann mit den Bankschulden verrechnet werden kann. A möchte jedoch nichts von Abfindung oder Auszahlung der Einlagen wissen ( A betreibt das Unternehmen weiter als Einzelunternehmen) Auuserdem wurde nach Ausscheiden von B ein leasingfahrzeug, welches als Firmenwagen gedacht war an A zurückgegeben. A möchte auch nun den Restbetrag von mehreren tausend euro,den die GbR an die Fahrzeug Leasing zurückbezahlen muß wegen Vorzeitger Rückgabe auch auf B abwälzen, was kann B tun? In 2007 als B noch in der GbR tätig war wurde die Einkommenssteuer vom Konto der GBR bezahlt. Auch 2008 war B noch tätig, jedoch wurde jetzt erst durch Mahnungen... die Einkommenssteuer 2008 von B erzwungen. Die Einkommenssteuer von A taucht jedoch auf dem GbR Konto in 2008 auf. Nun weigert sich A die entstandene Einkommenssteuer von B zu bezahlen. 2: Als B erkrankte bekam B ein Jahr Krankentagegeld von einer privaten Versicherung. B war zwar zu dieser Zeit noch ein halbes Jahr im Unternehmen bis zur Kündigung, hatte aber nichts vom Gewinn oder Verlust des Unternehmens. Nun steht für B die Einkommenssteuer 2009 an. Muß B Gewinne oder Verluste des Unternehmens angeben? Ist etwas kompliziert aber vielleicht kann jemand etwas zu der Lösung beitragen. Vielen Dank |
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| AW: GbR Kündigung eines Gesselschafters Zitat:
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| AW: GbR Kündigung eines Gesselschafters Hallo, A hätte eigentlich nichts mit der Ekst von B zu tun, doch von A wurde die Ekst von 2007 das ganze Jahr 2008, während B noch gearbeitet hat auch über das Geschäftskonto abgerechnet. Da die mündliche Vereinbarung damals lautete: Alle Steuern, auch die EKSt werden vom Steuerberater errechnet und vom Gesch. Konto bezahlt. |
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