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GbR-Haftung bei privaten strafbaren Handlungen eines Gesellschafters

Dies ist eine Diskussion zu GbR-Haftung bei privaten strafbaren Handlungen eines Gesellschafters innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.09.2005, 19:17
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Question GbR-Haftung bei privaten strafbaren Handlungen eines Gesellschafters

Hallo Forum,

mal angenommen, ein Gesellschafter einer GbR würde strafrechtlich wegen eines privat begannenem Delikts verurteilt werden.

Würde die GbR mit dem Gesellschaftsvermögen in Bezug auf eventuelle Regressforderungen in die Haftung genommen werden können, anders gefragt: Müsste der Gesellschafter aus rechtlichen Gründen aus der GbR ausscheiden?

Mir ist klar, das ein GbR-Gesellschafter mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der GbR haftet. Ich weiss nur nicht, ob das auch anders herum gilt.

Viele Grüße,

Marco
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Geändert von Caddata (18.09.2005 um 21:39 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 18.09.2005, 21:10
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AW: GbR-Haftung bei privaten strafbaren Handlungen eines Gesellschafters

Die GbR kann nicht für das private Delikt eines Geschäftsführers verantwortlich gemacht werden. Damit hat sie ja nichts zu tun.

Allerdings wird die Gesellschaft aufgelöst, wenn über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet wird.


meint
Remby
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  #3 (permalink)  
Alt 18.09.2005, 21:32
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AW: GbR-Haftung bei privaten strafbaren Handlungen eines Gesellschafters

Hallo Remby,

vielen Dank für die Antwort. Das würde also bedeuten, das im Falle einer Verurteilung und daraus folgenden (eventuell hohen) Regressforderungen der Gesellschafter doch ausscheiden müsste um die Gesellschaft vor weiterem Schaden zu schützen. Oder ist in jedem Fall bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen einen Gesellschafter eine Auflösung der Gesellschaft nötig?

Viele Grüße,

Marco
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  #4 (permalink)  
Alt 21.11.2005, 13:25
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AW: GbR-Haftung bei privaten strafbaren Handlungen eines Gesellschafters

<< Allerdings wird die Gesellschaft aufgelöst, wenn über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet wird. >>

Nur bei einem Insolvenzverfahren oder auch nach Abgabe der e.V. eines Geschafters ? Wer löst die GbR dann auf ?

Have a nice Day !
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