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GbR Gesellschafter Privatvermögen

Dies ist eine Diskussion zu GbR Gesellschafter Privatvermögen innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.12.2010, 16:19
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GbR Gesellschafter Privatvermögen

Hallo,

Bei einer GbR haften alle Gesellschafter mit dem Gesellschaftsvermögen als auch mit dem Privatvermögen, soweit alles klar.

Doch haben eigentlich die anderen Gesellschafter einen Anteil am Privatvermögen eines anderen Gesellschafters, das nicht GbR Gesamthandsvermögen ist?

Beispiel;

Gesellschafter A leistet 5000 Euro Bareinlage,
Gesellschafter B ebenfalls 5000 Euro Bareinlage.

Gesellschafter B hat aber noch ein großes Haus, das hat er nicht als Einlage in die GbR erbracht, sonder das ist in Namen von B im Grundbuch eingetragen.

Zählt nun das Haus von B ebenfalls als Gesamthandvermögen, nach der Gesellschafter A ebenfalls einen Anteil hat?

Ich glaube nicht.Gesellschafter B muss zwar im Zweifel mit seinem Haus haften, aber sein Haus geht Gesellschafter A nichts an.

Das Haus von Gesellschafter B erben dann auch seine Kinder, nicht die Kinder von Mitgesellschafter A.

Ist das so korrekt?

viele grüße
advocatodiaboli
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2010, 16:31
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AW: GbR Gesellschafter Privatvermögen

Zitat:
Zitat von advocatodiaboli Beitrag anzeigen
Gesellschafter B muss zwar im Zweifel mit seinem Haus haften, aber sein Haus geht Gesellschafter A nichts an.
Korrekt.

Zitat:
Das Haus von Gesellschafter B erben dann auch seine Kinder, nicht die Kinder von Mitgesellschafter A.
Natürlich.

Das Haus ist nur "Opfer", wenn die GbR haften muss und die Haftung auf das Privatvermögen durchschlägt. Im schlimmsten Fall muss B im Außenverhältnis (der GbR zu einem Gläubiger) komplett haften und sich im Innenverhältnis (zwischen den Gesellschaftlern) schadlos halten.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2010, 13:10
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AW: GbR Gesellschafter Privatvermögen

Hallo Humungus,

Danke für die Antwort dachte ich mir.

Dumm nur, wenn dann Gesellschafter B gegenüber A behauptet, es laufe alles unter Firma Muster A&B GbR, auch das Haus von B.

Gesellschafter A denkt nun, er habe dann Anteil am Haus des B.
das kann A nicht einmal einklagen wenn er so getäuscht wird, weil nur der Grundbucheintrag von B zählt.

viele grüße
advocatodiaboli
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  #4 (permalink)  
Alt 04.12.2010, 13:13
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AW: GbR Gesellschafter Privatvermögen

Zitat:
Zitat von advocatodiaboli Beitrag anzeigen
Dumm nur, wenn dann Gesellschafter B gegenüber A behauptet, es laufe alles unter Firma Muster A&B GbR, auch das Haus von B.
Dumm für A, wenn er eine GbR gemeinsam mit einem Dummen führt!

Zitat:
Gesellschafter A denkt nun, er habe dann Anteil am Haus des B.
Aber klar doch!

Da sind zwei Dumme in einer GbR zusammen. Ich hoffe nur, dass es nicht auch noch Gewerbetreibende sind!
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Alt 04.12.2010, 15:14
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AW: GbR Gesellschafter Privatvermögen

Humungus

Dumm würde ich nicht sagen, eher der eine Gesellschafter der Geld und Vermögen der GbR beiseite schafft betrügt seinen gesellschafter A, kenne da aus der Familie einen sehr guten DFall, Firma hat heute über 100 Mitarbeiter, mein Vater war daran beteiligt.

Entschädigung aus der ehemaligen DDR, ach umfangreicher Akteneinsicht musste mein Vater feststellen, das er an den damaligen Vermögenswerten, da diese unter gemeinsamer Firma aufgeführt waren, nicht beteiligt war, nur der andere Gesellschafter B, der hat alles auf seinen Namen gekauft und angeschafft aber dieses vermögen nicht als Einlage in die Gesamthand.

Wer so seine Geschäftspartner bescheisst die mitgeholfen haben eine große Firma aufzubauen na ich weiss nicht.

Die Nachkommen des Gesellschafters B haben natürlich nach Entschädigung bekommen, nicht aber Gesellschafter A.


Dumm würde ich das nicht nennen, sondern kriminell.

Wenn ich dir vertraue, dann verlasse ich mich darauf das du mich nicht bescheisst oder?

Übrigens, das waren zwei Brüder! Nicht zu glauben was?

So einfach ist das irgendwie nicht.


viele grüße
advocatodiaboli
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  #6 (permalink)  
Alt 04.12.2010, 15:25
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AW: GbR Gesellschafter Privatvermögen

Zitat:
Zitat von advocatodiaboli Beitrag anzeigen
eher der eine Gesellschafter der Geld und Vermögen der GbR beiseite schafft betrügt seinen gesellschafter A
Faustregel für eine GbR: vertraue nie Deinem Partner!
Zitat:
nur der andere Gesellschafter B, der hat alles auf seinen Namen gekauft und angeschafft aber dieses vermögen nicht als Einlage in die Gesamthand.
Solche Vorgänge muss man prüfen und im Innenverhältnis klären. Ein Gesellschaftervertrag muss verhindern, dass einer der Gesellschafter so etwas machen kann. Mit einem einfachen Passus kann das verhindert werden.
Zitat:
Wenn ich dir vertraue, dann verlasse ich mich darauf das du mich nicht bescheisst oder?
Stimmt. Du darfst mit aber nicht vertrauen. Nur dem Vertrag. Und ein Gesellschafter muss (gerade in einer GbR) immer wissen, was gerade läuft. Er haftet ja auch dafür.

Zitat:
Übrigens, das waren zwei Brüder! Nicht zu glauben was?
Doch, gerade deswegen ist das gut zu glauben. Wenn man sieht, wie Erbschaften bis auf den letzten Euro ausgefochten werden, dann weiß man, dass Blut dicker als Wasser ist, aber dünner als Geld.
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Alt 05.12.2010, 13:34
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AW: GbR Gesellschafter Privatvermögen

Hallo Humungus,

da hast du vollends Recht, da darf man nicht mal seinem Bruder trauen, nur dem Vertrag.Ist schlimm aber anders geht es nicht.

Wird bei Familien wohl auch oft übersehen.

Da hat mein Vater nicht schlecht gestaunt bei DDR Entschädigung, als er in den dicken Akten alles von der ehemaligen Firma fand, die eben unter dem Namen dieser zwei Brüder aufgetreten sind, aber dessen Bruder alles auf seinem Namen angeschafft hat.

Naja, ich finde es auch blöd, wenn man die ganze Lektüre die es zu Personengesellschaften gibt, insbesondere GbR, kein Wort von dieser Konstellation zu finden ist, das bei Privatvermögen, das nicht in die Gesamthand eingebracht wurde, der andere Gesellschafter dann keinen Anteil daran hat.
In vielen Fachbüchern fand ich keinen solchen Hinweis.

Ist das bei der OHG genauso? Privatvermögen das nicht in die OHG eingebracht wurde, bleibt Privatvermögen desjenigen Gesellschafters?

So, kann man eigentlich eine GbR gründen, die nur aus zwei Limited Gesellschaftern besteht, also keine natürliche Person als Gesellschafter?
Oder wäre das dann keine GbR mehr,sondern eine Ltd&Co GbR ?


viele grüße
advocatodiaboli
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